Guten Tag Frau Bader,
Ich fange demnächst wieder an zu arbeiten und muss dann direkt auf eine zweitägige Dienstreise. Da ich noch stille (meine Maus ist dann erst 7 Monate) wollen mein Mann (Elternzeit) und die Kinder mitkommen sodass er sich tagsüber um sie kümmern und zum stillen vorbeikommen kann. Meine Frage ist nun : ist der Arbeitgeber in diesem Fall verpflichtet die Kosten für die Übernachtung der Begleitperson zu zahlen? Da wir mit dem Auto fahren, wird eh eine Kilometerpauschale abgerechnet. Da ist es egal.
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Beste Grüße
Teetrinkerin41
von
Teetrinkerin41
am 16.02.2016, 13:54
Antwort auf:
Erstattung Reisekosten Kinderbetreuung
Hallo,
nein. Auf welcher Grundlage auch?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.02.2016
Antwort auf:
Erstattung Reisekosten Kinderbetreuung
Hm...
ich hatte bei beiden Kinder jeweils mehrtätige Diesnreisen, bis zu 5 tagen während ich voll gestillt habe (der kleine hat gute 8 Monate nichts gegessen).
Im Leben nicht wäre es mir eigefallen meine Kids und den Vater mitzuschleppen.
ich habe abgepumpt und eingefroren, das wurde dann verfüttert, auch eben mal über 5 Tage.
Warum soll denn dein AG für eine Familienreise aufkommen?
Es hat genug Einschränkungen hinzunehmen weil Du stillst, aber Hotel (und Verpflegung) für den rest der Familie???
Gruss
D
von
desireekk
am 16.02.2016, 18:20