Sehr geehrte Frau Bader! Unser 1. Kind wird am 3.Juli diesen Jahres 3 Jahre, sprich mein Erziehungsurlaub endet. Nun erwarten wir Anfang Juni unser 2. Kind. Was muss ich beachten? Soll/Kann ich den Erziehungsurlaub -und wenn wie- verlängern? Hab`ich ein Recht auf Mutterschaftsgeld? Danke und viele Grüße Petra
Mitglied inaktiv - 30.04.2009, 21:21