Hallo Frau Bader!
Meine Elternzeit endet am 01.06.05. Die neue Mutterschutzfrist würde am 06.09.05 beginnen.
Was kann ich am Besten machen damit ich diese 3Monate (ich kann leider nicht vollzeit arbeiten) überbrücke. Mir geht es vor allem darum das
die Wahrscheinlichkeit das es der Firma in 3 Jahren wieder besser geht und ich dann Teilzeit arbeiten könnte gegeben ist.
1. Kann ich unbezahlten Urlaub nehmen?
2. Hat der unbezahlte Urlaub Auswirkungen falls es nach der weiteren Elternzeit doch zu einer Kündigung kommt?
3.Oder muss ich als Schwangere doch Kündigen??
Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 27.03.2005, 15:37
Antwort auf:
Erneut Schwanger am Ende der Elternzeit
Hallo,
Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten.
Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden.
Eine Krankschreibung vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt.
Unbezahlter EU oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen.
Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.04.2005
Antwort auf:
Erneut Schwanger am Ende der Elternzeit
Du kannst mit deinem Arbeitgeber für diesen Zeitraum einen unbezahlten Urlaub vereinbaren, aber ob du dann Anspruch auf Mutterschutzgeld für die 2. Entbindung hast weiß ich nicht, könnte sein dass dir da dann der Arbeitgeberanteil flöten geht.
LG
Mitglied inaktiv - 27.03.2005, 21:36
Antwort auf:
Erneut Schwanger am Ende der Elternzeit
Hallo
also ich kann dir mit großer sicherheit sagen das dir dann von der Krankenkasse kein Mutterschaftsgeld zusteht fals du eben Unbezahlten Urlaub nehmen würdest.
Ich habe nähmlich grade das gleiche mitgemacht nur gings bei mir nur um 1 Woche überbrückung und zum glück konnte ich den unbezahlten urlaub noch in bezahlten urlaub umwandeln da mir für die 14 woche mutterschutz eben tarif urlaub zusteht(was ich auch vorher nicht wußte) und so bekomme ich zum glück doch noch das Mutterschaftsgeld.
Also ich würde mir mal ausrechnen lassen wieviel Urlaub dir da noch zusteht.
Gruss Nicole
Mitglied inaktiv - 27.03.2005, 23:38
Antwort auf:
Erneut Schwanger am Ende der Elternzeit
Danke für eure Tipps.
Scheinbar hat sich eh alles erledigt, da mein Chef beim Gewerbeamt die sonder Kündigung beantragt hat.
Mitglied inaktiv - 31.03.2005, 11:10