Hallo Frau Bader, in meinem Arbeitsvertrag ist geregelt, dass ich eine Sonderzahlung jedes Jahr zum 15. November in Höhe einer Bruttomonatsvergütung erhalte, so lange ich mich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinde. Mein Kind kommt voraussichtlich Ende Oktober zur Welt, also gehe ich davon aus, dass ich im Mutterschutz diese Zahlung noch erhalten müsste. Meine Frage ist: Kann ich damit rechnen, dass ich auch nächstes Jahr, wenn ich in Elternzeit bin, diese Zahlung erhalten werde (sofern es nicht zu einer Kündigung kommen sollte, wovon nicht auszugehen ist)? Herzlichen Dank für Ihre Mühen!
von Minzi am 27.06.2017, 12:12