Hallo Frau Bader! danke erstmal für ihre antworten! daraus ergibt sich dennoch bei mir noch eine frage, ... und zwar weiß ich ja jetzt das ich trotz harz 4 und arbeitslosigkeit meinens mannes anspruch auf 2-3 jahre zuhause beim kind habe und trotzdem weiterhin leistungen bekomme. muss ich während dessen vermittelbar sein, wenn ich weiterhin harz 4 beziehen möchte / muss? denn wie soll das gehen wenn das kind grad 1 jahr ist? mein mann wird wenn sein vertrag ausläuft sowieso jobben gehen und sich niemals auf die "faule haut" legen.. danke nochmals... gruß Jana
Mitglied inaktiv - 28.08.2008, 10:16