Hallo! Ich beziehe seit September 2009 Elterngeld und habe jetzt von meinem Arbeitgeber eine Erfolgsbeteiligung für 2009 ausgezahlt bekommen. Nun würde ich gerne wissen, ob diese auf das Elterngeld angerechnet wird und ich diese angeben muss. Es handelt sich ja nicht um laufendes Entgelt, sondern um eine Leistung für den Zeitraum vor der Geburt, Allerdings ist es schon steuerpflichtig. Ich habe in den Richtlinien zum Elterngeld keine Antwort gefunden und wäre für ihre Einschätzung sehr dankbar! Mfg Nadja K.
Mitglied inaktiv - 24.02.2010, 17:38