Elternzeitverlängerung um 1,5 Monate oder unbezahlten Urlaub

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeitverlängerung um 1,5 Monate oder unbezahlten Urlaub

Sehr geehrte Frau Bader, Mitte November erwarten wir unser 2. Kind. Ich würde aber gern wegen der Weihnachtsvorbereitung, Krippeneingewöhnung etc. erst zum 01.01.2016 wieder arbeiten gehen wollen. Kann ich eine "unrunde" Elternzeit angeben? Beim Arbeitgeber ist das sicher kein Problem. Das Elterngeld würde ich dann sicher auf 12 Monate beantragen, oder? Ist es sinnvoll, in Hinblick auf die für die Altersrente angerechnete Erzeihungszeit, unbezahlten Urlaub für die 1,5 Monate "Verlängerung" zu nehmen oder sollte das auch unter Elternzeit laufen? Vielen Dank, letrine

von letrine am 12.05.2014, 19:17



Antwort auf: Elternzeitverlängerung um 1,5 Monate oder unbezahlten Urlaub

Hallo, klar geht das, Nachteile haben Sie dadurch nicht. Besser würde ich es unter Elternzeit laufen lassen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.05.2014



Antwort auf: Elternzeitverlängerung um 1,5 Monate oder unbezahlten Urlaub

Willst Du wieder Vollzeit arbeiten ? Wenn nein nehme auf jeden Fall 2 Jahre und schreibe rein dass Du ab dann und dann Teilzeit IN Elternzeit arbeiten möchtest. So hast Du weiterhin Kündigungsschutz und kannst das dritte Jahr auch übertragen lassen auf die Zeit bis zum 8. Geburtstag.

von Sternenschnuppe am 12.05.2014, 19:27



Antwort auf: Elternzeitverlängerung um 1,5 Monate oder unbezahlten Urlaub

Du kannst bei der Elternzeit jedes Datum angeben, welches du möchtest (innerhalb der 3 Jahre). Du kannst sie also bis zum 30.12. laufen lassen (und bekommst noch Urlaub für Dezember) oder bis 15.01. oder bis 21.01. oder 03.02. ...ganz wie du willst. Du könntest aber Teilzeit in Elternzeit machen. Bis zu 30 Std/Woche. Mit Kündigungsschutz. Gruß Sabine

von SumSum076 am 12.05.2014, 19:28



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