Elternzeitverlängerung nach aktueller Regelung. Was ist möglich/erlaubt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeitverlängerung nach aktueller Regelung. Was ist möglich/erlaubt?

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage bzgl. der neuen Elternzeitregelung. Bisher durfte man ja 3 Jahre nehmen und musste dies aber in max. 2 Zeitabschnitten tun und sich somit am besten für die ersten zwei Jahre gleich nach der Geburt festlegen um innerhalb diesen Zeitraums bei einer evtl. gewünschten Verlängerung nichtmehr der Zustimmung des Arbeitgebers zu unterliegen. Anschliessend durfte dann nochmals falls notwendig oder gewünscht nach Ablauf der 2 Jahre um 1 weiteres Jahr verlängert werden ohne dass dies einer Zustimmung bedurfte wenn man die Fristen dafür einhielt. Jetzt gibt es ja eine neue Regelung die 3 Zeitabschnitte erlaubt. Wir planen evtl. ein 2 Kind, meine Elternzeit (2Jahre die ich direkt nach Geburt meines Kindes in einem Zug beantragt hatte) endet im August und wenn ich mich nicht irre, müsste ich dann 13 Wochen davor (sprich Anfang Mai) meinem Arbeitgeber schon fristgerecht mitteilen, ob ich nochmals verlängern möchte. Mein Kind startet gerade in die Krippe. Das klappt aber nicht ganz recht und somit ist für mich aktuell nicht absehbar ob das im August schon wieder was werden könnte mit Arbeiten bei mir. Sobald ich wieder schwanger würde würde ich von meinem Fa zudem aufgrund diverser Probleme ein individuelles Beschäftigungsverbot für die gesamte Schwangerschaft erhalten und somit auch wieder "Bezüge" bekommen die dann für einen neuen Elterngeldanspruch zu Grunde gezogen würden. Daher überlege ich aktuell erstmal evtl. nur um 6 weitere Monate zu verlängern um 1) zu sehen wie es in der Krippe vorangeht und mir hier den Druck zu nehmen dass es klappen muss und um 2) aufgrund des Beschäftigungsverbotes bei einer währenddessen neuen Schwangerschaft auch Bezüge zu bekommen, die später meinen neuen Elterngeldanspruch erhöhen. Meine Fragen: 1)Ist die 13 Wochen Frist beim Anmelden einer zweiten Verlängerung der Elternzeit nach den ersten 2 Jahren noch aktuell? 2)Könnte ich evtl. vorerst nur um 6 weitere Monate oder auch beliebig viele wenigere zum Stichtag X vor dem 3 Geb. meines Kindes verlängern?Und muss mein Arbeitgeber hier zustimmen oder brauche ich seine Zustimmung nicht? 3)Würde- falls ich erstmal nur um 6 weitere Monate verlängere mein Anrecht auf weitere 6 Monate direkt im Anschluss oder aber auch mit Unterbrechung zu einem späteren Zeitpunkt irgendwann zwischen dem 3-8 Geb. dann verlorengehen weil dies ja dann einen 4 Zeitabschnitt von Verlängerungen darstellen würde? Brauche ich bei einem 4 Zeitabschnitt wieder eine Zustimmung und mit welchen gründen könnte ein arbeitgeber hier widersprechen? Vielen Dank für Ihre Mühe. lg

von Sienna87 am 23.02.2018, 15:57



Antwort auf: Elternzeitverlängerung nach aktueller Regelung. Was ist möglich/erlaubt?

Hallo, eine Verlängerung gilt nicht als neuer Abschnitt. Seit 2018 gelten strengere Regeln für Beschäftigungsverbote. D.h., dass Ihr Arbeitgeber Versuche muss Sie umzusetzen. Des weiteren wird im Regelfall das Beschäftigungsverbot nicht durch den Arzt, wurden dann durch den Arbeitgeber nach einer Gefährdungsbeurteilung ausgesprochen. Vollzeit arbeiten würde ich also nur, wenn eine Vollzeitunterbringung des Kindes gesichert ist. 1. 7 Wo. 2. Nein, dass es nicht möglich, der Arbeitgeber muss ja planen 3. s. 2 Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.02.2018



Antwort auf: Elternzeitverlängerung nach aktueller Regelung. Was ist möglich/erlaubt?

wie möchtest du arbeiten wenn dein kind in der krippe ist? vollzeit? du kannst eine verlängerte elternzeit NICHT für ein bv vorzeitig beenden. das bv greift nur, wenn du zu dem zeitpunkt aktiv arbeiten bist. bist noch in der elternzeit erhälst du keine bezüge. wenn du die ersten beiden jahre als einen abschnitt gemacht hattest, kannst du das lezte jahr aufteilen, da du, wenn dasd kind nach dem 1.7.15 geboren ist, drei abschnitte machen kannst. und wenn die zwei jahre im august enden, unterliegt das erste kind schon der neuen regelung. du kannst aber jetzt noch nicht wissen, dass du ein bv bkeommst. da jede schwangerschaft anders ist. rechne also nicht damit. könnte schiefgehen

von mellomania am 26.02.2018, 22:38



Antwort auf: Elternzeitverlängerung nach aktueller Regelung. Was ist möglich/erlaubt?

Hallo, vielen dank für die Antworten. Ich habe es jetzt nicht richtig rauslesen können aber das bedeutet ich brauche bei einer 1 maligen Verlängerung innerhalb der 7 Wochen Frist vor Ablauf der 2 Jahre (die ich einmalig zu Beginn in phne Unterbrechung angemeldet hatte) keine erneute Zustimmung von meinem Arbeitgeber, richtig? Das individuelle Beschäftigungsverbot werde ich vom Arzt erhalten da bei mir diverse Vorerkrankungen bekannt sind die in meinem Job in einer Schwangerschaft ein mögliches Risiko für mein Kind und mich darstellen und das anders nicht zu lösen ist (Bürojob, ist tatsächlich so). Wenn ich aber schwanger werden würde bevor ich meine Elternzeit verlängert hätte, sprich vor der 7 Wochen Frist,also noch vor August würde mein alter Arbeitsvertrag ja im August eigtl. wieder aufleben oder? Und somit würde das Berufsverbot doch zumindest ab dem Stichtag im August ja wieder greifen, oder nicht. so dass mir ab dann anteilig Bezpge zustünden. denn wenn ich schwanger würde zuvor und dann deshalb ein Jahr Elternzeit verlängern würde oder ankündigen würde dass ich in Teilzeit statt Vollzeit zurückköme wäre ich ja auch irgendwo benachteiligt finanziell. Der Arbeitgeber bekommt sein Geld ja wieder. Vollzeit würde ohnehin nicht funktionieren wegen den Kitaöffnungszeiten.. Danke nochmals für evtl. Antworten auf meine Fragen. lg

von Sienna87 am 02.03.2018, 15:12



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Wie ist die Regelung bei Kindern die in einer anderen Gemeinde in die Kita gehen

Hallo Frau Bader, folgender Sachverhalt stellt sich dar. Der Kindergarten meiner Tochter ist in einer anderen Gemeinde. Jetzt kam ein Brief vom Jugendamt der Kita-Gemeinde, wir müssen an das Jugendamt des Wohnortes bezahlen und auch zu deren Gebührenregelungen. Diese sind ca. 200 Euro teurer, weil hier eine andere Gehaltstabelle verwendet wird, w...


Gesetzliche Regelung: Pausen und Überstunden bei 6 Std Arbeitszeit

Bei 6 Std Arbeitszeit an einem Tag ist ja keine Pause gesetzlich vorgeschrieben. Können Sie mir bitte sagen, ob meine folgenden Annahmen stimmen (Einverständnis des Arbeitgebers natürlich vorausgesetzt): - Man darf Pausen einlegen - auch mehrere kürzere, so oft und viel man will. (Ein gesetzliches Anrecht hat man aber nicht richtig?) -Wenn man ...


Gibt es eine Regelung für Urlaubstage, um Klassenfahrten zu begleiten?

Meine 8-jährige Tochter ist seit Kurzem an Diebetes mellitus Typ 1 erkrankt. Nächstes Jahr ist eine Klassenfahrt mit 3 Übernachtungen geplant, auf der sie von einem Elternteil begleitet werden muss, da nachts immer wieder Unterzuckerungen auftreten. Gibt es dafür in irgendeiner Weise eine Freistellung des Elternteils vom Job? Bei uns kommt noch daz...


Anspruch auf Hartz 4 bei Verlängerung Elternzeit durch fehlende Kinderbetreuung

Hallo Frau Bader, Ich bin gerade sehr verzweifelt . Ich bin alleinerziehend und mein Sohn ist 16 Monate alt . Meine Elternzeit belief sich auf 14 Monate. Leider gewährt das Jugendamt mir keine weitere Tagesmutter aus pädagogischen Gründen (die erste Eingewöhnung ist gescheitert. Die zweite war erfolgreich , aber die Tagesmutter kann krankheitsbe...


Ist ein Änderungsvertrag zur Regelung der TZ während der EZ korrekt?

Guten Tag, ich habe am 03.02.2023 fristgerecht einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit um 12 Monate ab dem 01.06.2023 mit Teilzeitbeschäftigung (19,5 h/Woche) gestellt. Der Antrag enthielt die gewünschte Stundenzahl, die Verteilung der Arbeitszeit (3 Tage/Woche) sowie die Bitte, einen Tag im Homeoffice zu arbeiten. Der Antrag wurde in mei...


Mehrmalige Verlängerung Elternzeit nach Bindungszeitraum möglich?

Sehr geehrte Frau Bader, unser Sohn wurde 2021 geboren, meine Frau hat ein Jahr Elternzeit beantragt und genommen. Diese Elternzeit wurde ohne Pause nach RS mit dem AG auf 24 Monate verlängert. Da unsere Situation derzeit nicht wirklich planbar ist (Umzug erforderlich, ggf. 2. Kind, Probleme mit Kita), wollen wir die Elternzeit nochmals verlä...


Frühchen nach Krankschreibung Regelung Mutterschaftsgeld etc.

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit Mitte März krankgeschrieben bin in ungekündigter Anstellung und habe seit Ende April Anspruch auf Krankengeld. Meine Arbeitsunfähigkeit ist schwangerschaftsbedingt, da mein erstes Kind ein Frühchen war und man dies nun eigentlich vermeiden wollte.Meine letzte Arbeitsunfähigsbescheinigung hatte die Ärztin bis...


Verlängerung Elternzeit

Und noch eine Frage für mich. Ich habe 14 Monate Elternzeit beantragt. Wenn ich nun verlängern will, aber die Arbeitsstunden nicht reduzieren, gebe es ja keinen Grund für den Arbeitgeber, dies zu akzeptieren, oder?


Verlängerung Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit mit meinem zweiten Kind (*27.07.23). Theoretisch müsste ich am 2. Geburtstag meines Sohnes (27.07.2025) wieder arbeiten gehen, jedoch würde ich die Elternzeit gerne bis zum 3. Geburtstag ausweiten/verlängern. Meine EZ habe ich mit dem ersten Antrag verbindlich auf 2 Jahre festgeleg...