Elternzeitende und änderungsvertrag

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeitende und änderungsvertrag

Hallo, Anfang September endete meine Elternzeit und ich durfte im Anschluss noch meinen Resturlaub nehmen. Ab morgen gehts wieder los mit arbeiten. In der Zwischenzeit habe ich einen Änderungsvertrag zugeschickt bekommen für eine andere Position mit einem niedrigeren Gehalt. Diesen habe ich aufgrund des niedrigeren Gehaltes nicht unterschrieben, aber von meinem AG kam diezbezüglich noch keine Reaktion. Nun muss ich morgen auf Arbeit und weiß nicht so recht wie ich mich verhalten soll. Ich gehe erstmal auf meinen alten Arbeitsplatz, weil ja nun mein ursprünglicher Vertrag erstmal weiterläuft. Aber was ist nun, wenn der Chef den Änderungsvertrag nicht zu meinen Gunsten ändert, ich ihn demzufolge wieder nicht unterschreibe und er mich trotzdem auffordert in die neue Abteilung zu gehen? Muss ich dann dort hin (zum alten Gehalt) oder irgendetwas beachten? Danke für Ihre Antwort Gruß Wursti

Mitglied inaktiv - 19.09.2007, 09:09



Antwort auf: Elternzeitende und änderungsvertrag

Hallo, wenn Sie den Änderungsvertrag nicht unterschreiben, gilt der allte Vertrag weiter. Dann besteht die Gefahr, dass der AG kündigt. Ob Sie sich dagegen wehren können hängt von der Anzahl der AN und dem Grund ab. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.09.2007



Antwort auf: Elternzeitende und änderungsvertrag

Du hast grundsätzlich Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitplatz. Nicht exakt den selben, aber einen gleichwertigen. Dazu zählt nicht nur Gehalt sondern durchaus auch Qualifikation. Denn die ist im beruflichen Fortkommen ja auch nicht als unbeträchtlich zu bewerten! Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 19.09.2007, 09:19



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