Frage: elternzeit verfällt! ?!

Hallo Frau Bader, mein erstes Kind ist am 14.07.2014 geboren, da habe ich 3 Jahre Elternzeit beantragt. Nach 15 Monaten (7.10.2015) ist mein 2 Kind geboren und hätte wieder 3 Jahre Elternzeit beantragt. Aber jetzt wurde mir gesagt das die restliche Elternzeit vom ersten Kind verfallen und nur die Elternzeit vom zweiten Kind übernommen werden kann. Stimmt das? Ich dachte immer man kann die Elternzeit hinten anhängen? Vielen Dank schon mal im voraus.

von kinderlein1415 am 18.10.2015, 22:36



Antwort auf: elternzeit verfällt! ?!

Hallo, Sie können für Kind 1 ab dem dritten Geburtstagbis zu 12 Monate bis zum achten Geburtstag aufheben, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Für Kind 2 können Sie ohne Zustimmung bis zu 24 Monate aufheben. es bestünde also die Möglichkeit, zunächst ein Jahr für Kind 2 zu nehmen, diese Elternzeit dann zu beenden und wieder Elternzeit für Kind 1 zunehmend bis es drei ist. Dann können Sie die Restzeit von Kind 1 bzw. Kind 2 dran hängen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.10.2015



Antwort auf: elternzeit verfällt! ?!

12 Monate von Kind 1 kannst Du übertragen lassen auf die Zeit bis zum 8. Geb. Hast Du die laufende Elternzeit beendet zum neuen Mutterschutz ? Wenn nein, dann mache das sofort morgen. Dir steht Mutterschutzgeld zu !

von Sternenschnuppe am 18.10.2015, 22:55



Antwort auf: elternzeit verfällt! ?!

Wenn du morgen die Elternzeit für Kind 1 beendest, um Mutterschutzgeld zu erhalten, musst du beantragen, 1 Jahr Elternzeit bis zum 8. Geburtstag nehmen zu können. Das geht nicht automatisch!

von malini am 18.10.2015, 23:21



Antwort auf: elternzeit verfällt! ?!

Aber das heißt ja, 3 Jahre Elternzeit pro Kind hätte man nur, wenn sie im Abstand von 3 Jahren oder größer kommen? Verstehe ich das richtig? Ich dachte auch, man hätte immer 3 Jahre pro Kind und kann die nacheinander nehmen, d.h. 6 Jahre bei 2 Kindern...!?

von sonnenblume105 am 18.10.2015, 23:24



Antwort auf: elternzeit verfällt! ?!

Seit August meine ich, kann man sich bis zu 24 Monate pro Kind übertragen lassen und später nehmen. Davor waren es 12.

von Sternenschnuppe am 19.10.2015, 07:12



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