Liebe Frau Bader,
ich hätte folgende Fragen zur Elternzeit und Elterngeld und bin Ihnen sehr dankbar für Ihre Hilfe.
- Ich möchte gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen und mir das dritte Jahr offen halten. Kann ich das so in meinen Brief an den Arbeitgeber schreiben? Habe ich ein Anrecht auf das dritte Jahr?
- Müssen es genau 2 Jahre ab Geburt des Kindes sein? Dann müsste ich aber an ihrem zweiten Geburtstag wieder arbeiten. Oder bin ich frei und kann auch 25 Monate daraus machen?
- Kann mein Ehemann im 7. und 8. Lebensmonat unserer Tochter mit mir gleichzeitig Elternzeit nehmen und bekommen wir beide dann Elterngeld? Also ich 12 Monate und er 2 Monate parallel?
- Wieso steht überall 12 Monate Elterngeld, wenn es doch einen Abzug durch das Mutterschaftsgeld gibt?
- In unserem Bezirk in Berlin muss man aktuell 5 Monate auf sein Elterngeld warten!! Habe ich hierfür einen Rechtsanspruch auf Schadensersatz? Denn ich muss das Geld ja von meinen Ersparnissen vorschießen.
Vielen herzlichen Dank für Ihre Mühe!
von
Sursulapitschi
am 25.04.2018, 10:05
Antwort auf:
Elternzeit und Elterngeld
Hallo,
- Ich möchte gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen und mir das dritte Jahr offen halten. Kann ich das so in meinen Brief an den Arbeitgeber schreiben? Habe ich ein Anrecht auf das dritte Jahr? JA
- Müssen es genau 2 Jahre ab Geburt des Kindes sein? Dann müsste ich aber an ihrem zweiten Geburtstag wieder arbeiten. Oder bin ich frei und kann auch 25 Monate daraus machen? JA, ABER NICHT KÜRZER ALS 2. GEBURTSTAG
- Kann mein Ehemann im 7. und 8. Lebensmonat unserer Tochter mit mir gleichzeitig Elternzeit nehmen und bekommen wir beide dann Elterngeld? Also ich 12 Monate und er 2 Monate parallel? JA
- Wieso steht überall 12 Monate Elterngeld, wenn es doch einen Abzug durch das Mutterschaftsgeld gibt? WEIL POLITIKER ES SCHÖNREDEN (UND FÜR FRAUEN OHNE MG)
- In unserem Bezirk in Berlin muss man aktuell 5 Monate auf sein Elterngeld warten!! Habe ich hierfür einen Rechtsanspruch auf Schadensersatz? Denn ich muss das Geld ja von meinen Ersparnissen vorschießen. NEIN
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.04.2018
Antwort auf:
Elternzeit und Elterngeld
Ich geh das jetzt mal der Reihe nach ab. ^^
1. Das kannst du so machen, aber theoretisch müsstest du das dritte Jahr gar nicht erwähnen. Es wäre gegenüber dem Arbeitgeber aber nett, weil er so mehr vorausplanen kann. Aber rechtlich reicht es aus, erst mal nur die zwei Jahre zu nennen.
2. Nein, es müssen nicht genau 2 Jahre sein, es können auch 25 Monate oder 24 Monate und 1 Tag sein, das ist dir vollkommen frei überlassen.
3. Weil man bis zu 12 Monate bekommen kann, wenn man bspw. kein Mutterschaftsgeld bekommt. Die Grundlage sind 12 Monate Elterngeld. Wenn man dann noch Geld aus einer anderen Quelle erhält, dann wird es einfach nur entsprechend weniger.
4. Das kann ich nicht wirklich sagen, aber ich habe schon mehrfach gehört, dass Eltern das in betroffenen Kommunen geltend gemacht haben (ob sie erfolgreich waren weiß ich allerdings nicht).
von
Dojii
am 25.04.2018, 10:27