Frage: Elternzeit und Elterngeld

Hallo Frau Bader, ich habe einige Fragen. 1) Ich mache mir gerade Gedanken, ob ich 2 oder 3 Jahre Elternzeit nehmen soll. Habe ich es richtig verstanden, dass wenn ich mich noch nicht festlegen möchte, ich auch erst mal nur zwei Jahre nehmen kann und sieben Wochen vor Ablauf der 2 Jahre das 3. Jahr beantragen kann? Und mein Arbeitgeber kann das nicht ablehnen? Das muss er mir auf jeden Fall genehmigen? Umgekehrt, also wenn ich 3 Jahre nehme und doch nach 2 Jahren zurück kommen möchte, damit muss der Arbeitgeber dann einverstanden sein? Also würde die erste Variante mehr Sinn machen? 2) Wieviel Elterngeld bekomme ich, wenn ich in der Elternzeit des ersten Kindes erneut schwanger werde und die zweite Elternzeit direkt an die erste Elternzeit anschließe? Wird dann der Durchschnittswert der letzten 12 Monate genommen, also des Elterngeldes? 3) Wie ist es im Fall von 2) mit dem Mutterschaftsgeld? Wenn ich dazwischen nicht arbeiten war, steht mir die Differenz zwischen Mutterschaftsgeld und Nettogehalt vom Arbeitgeber nicht zu? Wenn ich zwischen den Elternzeiten wieder arbeiten war, dann ja? Und wie lange muss ich zwischen den Elternzeiten gearbeitet haben? Wobei die Differenz ja nicht allzu hoch sein wird, da das Elterngeld als Nettogehalt zugrunde gelegt wird und nicht das vorherige Gehalt, richtig? 4) Wenn ich vor dem 2. Kind wieder arbeiten gehe, damit ich in der zweiten Elternzeit soviel bekomme wie in der ersten Elternzeit: Wie lange muss ich wieder berufstätig sein um auf das selbe Geld zu kommen? Ich gehe mal davon aus, dass ich 12 Monate wieder arbeiten muss, da ja grundsätzlich der Durchschnittswert der letzten 12 Monate genommen wird. Oder? Danke vorab und viele Grüße

von saskia123 am 21.01.2014, 17:00



Antwort auf: Elternzeit und Elterngeld

Hallo, 1.Genau so ist es! 2. +3 .+4. nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.01.2014



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Zu viel gezahlter Lohn während Elternzeit - Elterngeld zurückzahlen?

Sehr geehrte Frau Bader, über Ihre sehr geschätzte Rückmeldung zu nachfolgendem Sachverhalt würde ich mich sehr freuen: Seit 17.09. befinde ich mich in Elternzeit und erhalte (voraussichtlich) für einen Monat Elterngeld. Mein Arbeitgeber hat dies nun bei der Lohnabrechnung jedoch wohl leider nicht berücksichtigt und dort den gesamten Monat Se...


Wie viel Elterngeld bei Elternzeit

Hallo Ich habe eine kurze Frage. Mein Sohn geboren am 05.10.22 - 2 Jahre Elternzeit- Basiselterngeld (also 1 Jahr Elterngeld) - Elterngeld läuft Oktober/November 2023 aus. Erneute Schwangerschaft - Geburtstermin Juni 2024. Wie viel Elterngeld würde ich bekommen? Da ich ja dann eine Lücke von 7 Monaten habe, wo ich kein Elterngeld mehr bekom...


Selbstständig - Teilzeit in Elternzeit - Kinderwunsch - Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuelle in Teilzeit während Elternzeit und als Nebenerwerbslandwirtin tätig. Nun Frage ich mich, wie das Elterngeld/Mutterschaftsgeld bei einer Schwangerschaft während der jetzigen Elternzeit berechnet wird? Ich hoffe sie können mir weiterhelfen. Viele Grüße aus Baden-Württemberg. "WerWieWas?!"


1 Jahr Elterngeld ; 2 Jahre Elternzeit ; 2tes Kind

Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Thema Elterngeld. Leider finde ich keine genaue Antwort darauf / ich verstehe die Gesetzeslage nicht genau. Mein erstes Kind wurde am 15.05.2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Elterngeld habe ich jedoch nur auf ein Jahr begrenzt. Jetzt ist unsere Überlegung während der Elternzeit ...


Elterngeld in Elternzeit

Guten Tag, ich hätte eine Frage auf die man recht schwierig im Internet eine genaue Antwort findet und hoffe Sie können mir helfen.  Ich habe 3 Jahre Elternzeit, Elterngeld auf 2 Jahre aufgeteilt. Wir planen (wenn natürlich möglich) im dritten Jahr ein weiteres Kind mit Geburt in der Elternzeit (die ich aber dann vorzeitig beende zwecks Mutter...


Elterngeld bei Schwangerschaft in Elternzeit

Liebe Frau Bader,  mein Sohn wurde im März 2022 geboren. Seit April 2023 gehe ich in Elternzeit Teilzeit arbeiten. Jetzt bin ich zum zweiten Mal schwanger. Im Juli soll das Kind kommen. Bis zum Mutterschutz bin ich in Elternzeit. Worauf bezieht sich die Berechnung des Elterngeldes? Ich habe gelesen, dass das Vollzeitgehalt vor der Elternzeit au...


Kurzarbeit (eventuell Teilzeit in Elternzeit) und Elterngeld Plus

Sehr geehrtes Frau RA Bader,  Liebes Community, ich entbinde in ca. 3 Wochen und mein Ehemann würde gern Teilzeit (eventuell in Elternzeit) machen und dabei Elterngeld plus beziehen.  Derzeit arbeitet er Vollzeit (40h - 2200 Euro brutto). Nun wurde bei ihm ab dem 1. März 2024 bis Ende des Jahres 50% Kurzarbeitzeit angeordnet (ca. 1100 Euro ...


Teilzeit in Elternzeit, während Partner Elternzeit + Elterngeld bezieht

Guten Tag Frau Bader,   Mein Baby hat E.T. mitte Juli 2024. Nun möchte ich 7 Monate in Elternzeit gehen, dann 7 Monate mein Mann. Davon werden wir einen Monat gemeinsam machen.  1)Zählen die Elternzeitmonate vom 1.-31. Oder Tag der Geburt auf den Folgemonat?   Dann möchte ich nach meinen 7 Monaten Teilzeit in Elternzeit machen, f...


1 Jahr Elternzeit, 2 Jahre Elterngeld, geht das?

Guten Tag, ich bin angestellt, mein ET ist der 16.05.24, ich habe folgende Frage: Ich möchte beim Arbeitgeber 1 Jahr Elternzeit anmelden, danach möchte ich wieder Teilzeit arbeiten (vermutlich um die 20-24 Wochenstunden) Kann ich trotzdem das ElterngeldPlus 2 Jahre lang beziehen? Oder soll ich unbedingt Basiselterngeld nehmen für nur 1 Jahr?...


Elternzeit und Elterngeld - Fragen

Hallo Frau Bader,  Können Sie uns einen Rat geben? 🙏 Hier ist unsere Situation:  1. Ich bin schwanger und mein Geburtstermin wäre der 22. Juli 2024. Ich bin berufstätig und erhalte Mutterschaftsleistungen.  2. Mein Mann hat einen befristeten Vertrag , der am 30. September 2024 endet. Kann er von August bis September in Elternzeit ge...