Frage: Elternzeit und Arbeitszeit pro Tag

Liebe Frau Bader, wenn man in Elternzeit 30 Stunden arbeitet, darf der Arbeitgeber bestimmen, wie die Stunden pro Tag verteilt werden? Sprich: Darf man an drei Tagen zehn Stunden arbeiten oder darf man selbst darüber bestimmen, dass man an fünf Tagen jeweils sechs Stunden am Tag arbeitet? Wie ist das mit Dienstreisen und arbeiten an wohnortfernen Projekten? Darf der Arbeitgeber eine Mutter in Elternzeit willkürlich überall hinschicken, sodass sie die ganze Woche unterwegs ist? Liebe Grüße

von Sonnenblume1982 am 20.10.2017, 16:25



Antwort auf: Elternzeit und Arbeitszeit pro Tag

Hallo, ja, darf er aber im Rahmen des Vertrages. Gleiches gilt für Dienstreisen etc. - wenn die 30 Std nicht überschritten werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.10.2017



Antwort auf: Elternzeit und Arbeitszeit pro Tag

Ja natürlich kann der AG das festlegen, es sei denn im Vertrag ist besonders etwas geregelt. In dem sollte das auch geregelt sein wie es mit Dienstreisen aussieht. Du bist grundsätzlich dazu verpflichtet genau die gleichen Arbeiten, zu den gleichen Uhrzeiten usw zu machen wie eben auch dann eigentlicher VZ-Vertrag lautet. Es sei denn ihr habt was anderes ausgemacht. Es wird halt nur um die entsprechenden Stunden gekürzt. dafür müssen Urlaub, Gehalt, Urlaubsgeld usw eben auch entsprechend anteilig dann gezahlt werden. Vorteil halt in der EZ, wenn ihr euch nicht einigt könnt - weil du dann zB keine Kinderbetreuung hast, kannst du auch innerhalb der EZ woanders arbeiten. Solange es kein direkter Konkurrent ist. Und du brauchst natürlich das OK des AG für den anderen Job. Was er aber nur schwerlich verweigern kann.

Mitglied inaktiv - 20.10.2017, 16:51



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