Sehr geehrte Frau Bader, ich werde demnächst Vater und wende mich höflichst an Sie, mit der Bitte um Beantwortung meiner Frage zu folgendem Sachverhalt: Der voraussichtliche Geburtstermin unseres Kindes ist der 06.03.2012 Ich möchte fristgerecht am 10.01.2012, Elternzeit für sechs Monate ab Geburt beantragen. Leider bin ich jedoch seit dem 29.12.2011 krankgeschrieben, hoffe aber bald bzw. vor Antreten der Elternzeit wieder arbeiten zu gehen. Meine Frage ist: Kann ich die o.g. Elternzeit trotz Krankmeldung, schriftlich beim Arbeitgeber beantragen und diese dann auch wie beantragt nehmen? Für Ihre Antwort möchte ich mich bereits vorab herzlichst bedanken. Mit freundlichen Grüßen Marcus Oliver
Mitglied inaktiv - 06.01.2012, 20:01