Hallo Frau Bader, ich bekomme Anfang Juni mein 2. Kind und würde gern wieder die vollen 3Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen. Nun ist aber mein Mann von Arbeitslosigkeit bedroht (genaueres erfahren wir vss. erst Ende August), so dass wir ggf. auf meinen Job angewiesen wären. Daher meine Frage: 1. Ist es richtig, dass ich mich spätestens 6 Wochen nach der Geburt verbindlich auf eine bestimmte Elternzeit festlegen muß? 2. Gibt es Ausnahmemöglichkeiten - wie etwa Arbeitslosigkeit des Mannes - die zulassen, die Elternzeit abzubrechen? Danke für Ihre Antwort Anja
Mitglied inaktiv - 06.01.2004, 16:37