Hallo Fr. Bader, ich erwarte im Mai mein 2. Kind. Habe auf 25 % Basis gearbeitet, bin seit der 7. SSW im BV. Nach der Elternzeit möchte ich auf 450 € Basis arbeiten und mich dafür auch anderweitig bewerben, da mein AG mich oft ausgenutzt und nicht familienfreundlich eingeteilt hat. Zudem bekam ich bei Steuerklasse 5 nur wenig netto raus. Ich wollte 1 Jahr Elternzeit nehmen, mein Mann wird keine nehmen. Nun habe ich noch Anspruch auf 21 Urlaubstage und Auszahlung von über 100 Überstunden. Sollte ich den AG wechseln (was ich für wahrscheinlich halte) müsste mein alter AG mir das ja auszahlen und es wäre für uns finanziell möglich, dass ich noch ein paar Monate länger daheim bleibe. Meine Fragen: 1. Soll ich dennoch nur 1 Jahr Elternzeit beantragen? Ich meine die müssen mir das ja erst nach Ende der Elternzeit und damit des Beschäftigungsverhältnisses auszahlen, also bringt es mir ja nichts 15 mon zu beantragen. 2. Wenn meine Elternzeit nach 1 Jahr endet, ich aber noch ein paar Monate länger nicht arbeiten gehe, welchen "status" habe ich denn dann in diesen Monaten bzw. Was schreibe ich da in den Lebenslauf? Vielen dank!
von Fischstäbchen am 28.02.2014, 19:00