Elternzeit TZ neue Schwangerschaft und BV

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit TZ neue Schwangerschaft und BV

Hallo Frau Bader, Ich bin zur Zeit in Elternzeit von meinem zweiten Kind. Diese würde ich zum 1.3.18 unterbrechen weil ich ein Beschäftigungsverbot erhalten habe. (ET 30.9.18) Nun habe ich allerdings Glück gehabt und schon im Dez 17 einen neuen Ag gefunden und einen unbefristeten 20std/wo Arbeitsvertrag bekommen. Geplannt war die Probezeit zu überstehen und meinem alten Ag (30std/wo) dann zu kündigen. Wieder einstellen würde er mich so wieso nicht. Das Risiko ohne Arbeitsvertrag zu sein war mir aber noch zu groß. Wie verhält es sich nun durch das Bv? Beim minijob hätte es für beide genutzt werden können (so wars bei meiner 2.ten schwangerschaft) - geht das jetzt auch? Den 30std/w auf lohnsteuerklasse IV und den anderen auf VI ? Also können evtl beide Ag das Bv an die Krankenkasse weiterleiten? Oder muss ich beim neuen Ag nun einen Aufhebungsvertrag unterschreiben? Ich habe bei 30std natürlich etwas mehr verdient, von daher bekomme ich dort auch mehr Lohnfortzahlung und Elterngeld. Mein neuer Arbeitgeber würde mir sogar die Möglichkeit zum Homeoffice anbieten nur damit ich bleibe. Laut meiner Frauenärztin ist ein Teilweises arbeiten aber nicht möglich - stimmt das so? Vielen Dank

von JuneJune am 26.02.2018, 02:30



Antwort auf: Elternzeit TZ neue Schwangerschaft und BV

Hallo, 1.Es ist nicht möglich, die Elternzeit wegen ein Beschäftigungsverbot zu unterbrechen. 2. Eine weitere Arbeitsstelle in der Elternzeit ist nur mit Zustimmung des alten Arbeitgebers möglich. 3. Ein Beschäftigungsverbot bedeutet, dass von der Arbeit eine Gefahr ausgeht. Laut den neuen Regelungen ist es so, dass ihr Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen muss, also der jetzt momentan aktuelle Arbeitgeber, und Sie dann in ein Beschäftigungsverbot schicken oder auch umsetzen soll. Damit ist auch ein Home Office gemeint. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.02.2018



Antwort auf: Elternzeit TZ neue Schwangerschaft und BV

Als erstes: du kannst du EZ nicht unterbrechen, um in ein BV zu gehen und zweitens: glaubst du ernsthaft, du kriegst jetzt Geld für den 30h UND den 20h? Es geht auch ein teilweises BV stundenweise oder für bestimmte Tätigkeiten.

von -Talia- am 26.02.2018, 08:05



Antwort auf: Elternzeit TZ neue Schwangerschaft und BV

- Die Elternzeit kann man nicht zu dem Zweck beenden, um in ein Beschäftigungsverbot zu gehen, da man ja ohnehin bereits freigestellt ist. - Ein 20Std/Wo Vertrag ist kein Minijob. Bei 20 Std/Wo musst du mindestens rund 800-900 Euro Brutto verdienen (20 x 4,5 x 8,9 €/h) - natürlich kann die Frauenärztin beim BV jede Variante eintragen, z.B. erlauben dass Home Office möglich ist, erlauben dass eine bestimmte Stundenzahl pro Woche möglich ist, sie soll das sogar tun.

Mitglied inaktiv - 26.02.2018, 08:24



Antwort auf: Elternzeit TZ neue Schwangerschaft und BV

Die Elternzeit darf man jederzeit vorzeitig beenden. Schon bei der zweiten schwangerschaft so gemacht. Es bedarf keiner zustimmung des arbeitgebers...

von JuneJune am 26.02.2018, 12:16



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Falsch. Wenn dein Arbeitgeber dem zustimmt, ist das natürlich kein Problem, aber du hast kein Recht auf eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit. Da hattest du wohl einfach Glück. Ein Recht auf vorzeitige Beendigung der Elternzeit hast du nur, wenn du taggenau eine neue Mutterschutzfrist nutzen willst, also ab 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Und wie schon geschrieben wurde, eine Elternzeit gezielt zu beenden, um ein neues Beschäftigungsverbot zu nutzen (und das "Gehalt" zu kassieren), könnte man als Sozialbetrug auffassen. Da sind die Krankenkassen ganz schnell auf der Matte.

von Dojii am 26.02.2018, 12:24



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Mal ne Anmerkung: Mehr als 48 Wochenstunden sind vertragl. in Deutschland nicht erlaubt. Bzgl. für BV EZ beenden = Sozialbetrug.

Mitglied inaktiv - 26.02.2018, 12:35



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Die ersten 24 Monate bist du an die Elternzeit gebunden, dein AG darf eine frühzeitige Beendigung ablehnen. Man darf die Elternzeit jederzeit früher beenden, wenn der AG zustimmt, außerdem (auch ohne Zustimmung) zu Beginn eines neuen Mutterschutzes. Die Elternzeit frühzeitig beenden um Vollzeit Lohn im BV zuerhalten ist allerdings rechtswidrig. Die Rechtslage hat sich auch diesbezüglich im Januar 2018 geändert, sodass dein AG verpflichtet ist dir erst einen Ersatzarbeitsplatz anzubieten, das kann auch 8 Stunden Akten sortieren sein. Auch die Krankenkassen prüfen jetzt genauer ob ein BV überhaupt notwendig und in deinem Fall überhaupt zulässig ist. Falls du die Elternzeit entgegen aller Annahme beenden solltest und und wie du es geplant hast ins BV zu gehen, kannst du eine Betreuung für dein Kind eine Betreuung in der Höhe deiner Stunden nachweisen? Wenn dein AG dir morgen einen Ersatzarbeitsplatz anbietet müsstest du ohne wenn und aber am nächsten Tag wieder Vollzeit arbeiten(wenn keine Teilzeit vereinbart ist). Du kannst dich gerne auch mit deiner Krankenkasse in Verbindung setzen, aber mit der entsprechenden Abteilung, die für die Zulage im BV verantwortlich sind, verbinden lassen und das dann mit denen klären, dann bist du immer auf der sicheren Seite. Liebe Grüße Ryberia

von Ryberia_16 am 26.02.2018, 13:19



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nur auf einen tag vor einem neuen mutterschutz.

von mellomania am 26.02.2018, 14:25



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Hast du deinem aktuellen Arbeitgeber schon mitgeteilt das du zweigleisig fahren willst? man muss seinem Arbeitgeber immer mitteilen wenn man noch woanders arbeitet, sonst kriegst du massive Probleme... und ehrlich gesagt sehr dreist was du da vor hast! und andere die dringend ein BV bräuchten kriegen oft keines mehr. Du bräuchtest gar keins da du nicht gschützt werden musst in der Elternzeit!

von littlestarling82 am 26.02.2018, 19:04



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Das gesamte Paket ist eine ganz schön linke Nummer. EZ zu unterbrechen, um ins BV zu gehen, ist Sozialbetrug und wird der Krankenkasse total schnell auffallen. Für deinen zweiten Job bedarf es der Zustimmung des ersten AG, wenn du zweigleisig fahren möchtest. Ohnehin liegen beide Arbeiten zusammen; über der erlaubten Wochenarbeitszeit

von Colien07022004 am 26.02.2018, 21:38



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Ich arbeite nicht gleichzeitig bei beiden... tze was sich hier einige einbilden.. wenn sie sonst keine bildung haben... Mein alter ag vertrag ruht schon von vor der ersten schwangerschaft. Ist in der zweiten wieder auferlebt mit bv. Nun ruht der wieder und ja ich darf wo anders in Elternzeit arbeiten...so was kann man abklären... Das bv hätte ich auch unabhängig bei einem anderen ag bekommen aber da sind hier ja schon viele wissenslücken die mit viel blödsinn gefüllt werden...danke für eure phantasie und das einige glauben beurteilen zu können obs bei mir nötig ist oder nicht...tze!!! könnt ja gerne mal nachlesen was für bv‘s es alles gibt... Vor der ersten schwangerschaft hatte ich zu den 30std/w job noch einen 450€ job mit 8std/w. Das wurde durchs bv beides übernommen. Durch die u2 umlage ein durchlaufender posten für die Ags. Den 450€ job gibts inzwischen nicht mehr haben den standort geschlossen. Dafür habe ich bei einem neuen Ag einen neuen Tz vertrag über 20std/w - unbefristet bekommen. Wäre ich nicht schwanger geworden hätte ich den alten kurz vor ende der EZ gekündigt oder aufgehoben. Macht man das vorher und verliert den neuen job aber unter 6M hätte es eine Sperrfrist bei der arbeitsagentur gegeben... und natürlich weiß mein neuer ag auch davon - das ist kein geheimnis sondern so funktionieren die Gesetze... warum sollte ich volles risiko fahren und einen unbefristeten vertrag kündigen in der ez?! Danke für die amüsante unterhaltung...

von JuneJune am 27.02.2018, 02:39



Antwort auf: Elternzeit TZ neue Schwangerschaft und BV

Ich finde deine Ideen auch sehr amüsant. Du kannst doch nicht ernsthaft glauben, dass du jetzt Geld bekommst für einen 30h UND einen 20h Job!?!? Du würdest doch unschwanger nicht 50h arbeiten? Den Zahn wird dir auch Fr Bader schnell ziehen. Du bekommst in einem BV immer soviel wie du auch sonst bekommen würdest. Du würdest also 20h arbeiten (vorausgesetzt die EZ wäre schon vorbei), wenn du kein BV hättest und bekommst dann auch „nur“ das Geld für die 20h. In der Elternzeit arbeitest du GAR NICHT!!! (Es hört sich jedenfalls nicht so an, als würdest du schon jetzt in Teilzeit in Elternzeit arbeiten?), brauchst also auch kein BV. Welche Beschäftigung muss dir denn verboten werden???? Und NEIN, du kannst die Elternzeit nicht unterbrechen, um in ein BV zu gehen. Auch diesen Zahn wird dir Frau Bader sehr schnell ziehen. Kannst ja einfach mal die Suchfunktion bemühen. Kopfschüttelnde Grüße

von -Talia- am 27.02.2018, 05:08



Antwort auf: Elternzeit TZ neue Schwangerschaft und BV

Nur weil etwas einmal funktioniert hat, muss es nicht legal sein. Und es muss nicht auf ein zweites Mal funktionieren. Vor allem jetzt nach der Gesetzesänderung zum 01.01.2018 musst du mit weitaus mehr Kontrollen durch die Krankenkassen rechnen, da die natürlich im potentiellen BV erst mal nicht zahlen wollen und erst mal gucken, ob das überhaupt alles rechtens ist.

von Dojii am 27.02.2018, 07:27



Antwort auf: Elternzeit TZ neue Schwangerschaft und BV

Wenn du doch alles weißt, warum fragst du!?

von Colien07022004 am 27.02.2018, 08:49



Antwort auf: Elternzeit TZ neue Schwangerschaft und BV

naja, ist eher amüsant das du selbst nicht weisst was du geschrieben hast ;-) du willst ein BV bei zwei Arbeitgeber einreichen, BV gibt es nur wenn man arbeitet, also ergo du müsstest ohne BV theoretisch bei beiden arbeiten! kannst du das? nöö ;-)also keine BV Zahlung von zwei Arbeitsstellen! wie gesagt echt traurig...andere hätten dringend ein BV nötig und du sitzt gemütlich in Elternzeit und willst von der Krankenkasse zwei Gehälter kassieren 🤔 dank solchen Fällen wirds irgendwann kein BV mehr geben...

von littlestarling82 am 28.02.2018, 15:33



Antwort auf: Elternzeit TZ neue Schwangerschaft und BV

Wow echt nur dumm pfeifen hier...

von JuneJune am 01.03.2018, 00:07



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