Hallo,
es geht um Folgendes:
Ich befinde mich bis Okt. 2014 noch in Elternzeit. Es war vorher klar, dass ich gerne vor Ablauf der Elternzeit wieder arbeite und auch nicht in mein Arbeitsverhältnis zurückgehe. Jetzt habe ich einige Vorstellungsgespräche vor mir und will die Chancen unbedingt ergreifen! Leider muss mir ja mein jetziger Arbeitgeber eine Erlaubnis erteilen.
Meine Frage ist jetzt: Habe ich noch weitere Möglichkeiten, dennoch Einkommen zu erzielen, wenn mein Abeitgeber mir das verwehrt? Muss er mir dann eine Stelle einräumen? Oder braucht er triftige Gründe um mir das zu verwehren? Oder bleibt mir nur küngigen, mit (welcher Frist?) und während dieser Frist kann ich ja dann auch nicht arbeiten? Das wäre echt Mist..
Ich hoffe, es kennt sich jemand aus! Danke schonmal..
LG Nathalie
von
Natha_x3
am 03.08.2013, 22:02
Antwort auf:
Elternzeit - Arbeitgeber - Erlaubnis andere Beschäftigung aufzunehmen
Hallo,
grundsätzlich müssen Sie den Arbeitgeber fragen, wenn Sie in der Elternzeit arbeiten wollen. Er darf aber nur aus betrieblichen Gründen ablehnen, zum Beispiel, weil es sich um einen Mitbewerber handelt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.08.2013
Antwort auf:
Elternzeit - Arbeitgeber - Erlaubnis andere Beschäftigung aufzunehmen
Hallo,
Ich habe inzwischen von meinem Arbeitgeber eine Antwort erhalten, in der er mir schrieb, dass ich gerne jederzeit kündigen kann um eine Arbeit aufzunehmen. Muss ich da nicht, wenn ich das täte, innerhalb der vertraglichen Frist kündigen?
Wie kann ich ihm am Besten antworten, dass dies nur aus bestimmten Gründen abzulehnen geht? Es wäre bestimmt nicht vorteilhaft gleich einen Anwalt einzuschalten? Was würden Sie mir raten?
Vielen Dank.
Nathalie
von
Natha_x3
am 05.08.2013, 17:15