Hallo, mein Mann und ich überlegen verschiedene Modelle, wie wir nach der Geburt unseres zweiten Kindes mit Job und Kinderbetreuung umgehen wollen. Eine Idee wäre, dass mein Mann im zweiten Lebensjahr des Nachkömmlings Elternteilzeit in Anspruch nimmt, damit ich mich stärker auf meinen Job konzentrieren kann. (Im ersten Jahr macht das aus verschiedenen Gründen aus unserer Sicht keinen Sinn.) Die Frage ist, wann er diesen Wunsch seinem Arbeitgeber mitteilen müsste: Wie bei "normaler" Elternzeit (ab Geburt) vier Wochen vor Beginn der Elternzeit (also vier Wochen vor Vollendung des 1. Lebensjahrs)? Oder gelten bei einem späteren Beginn der Elternzeit andere Regeln? Charlie
Mitglied inaktiv - 27.08.2004, 11:00