Hallo Frau Bader, Aktuell befinde ich mich in Elternzeit von unserem ersten Sohn (Geb. 15.04.2019), nun möchten wir an ein zweites Kind denken (angenommen es kommt Anfang 2021 zur Welt) Leider ist es jetzt mit der Elterngeldberechnung ein wenig kompliziert bei uns: 2019: kompletter Bezug Elterngeldplus Zusätzlich Selbstständigkeit Laut meinen Recherchen, kann der Bemessungszeitraum (Januar-Dezember 2020) auf 2019 verschoben werden, da ich laut Gübstigkeitskeitsprüfung dies beantragen möchte. Wie schaut es dann in 2019 aus mit den Elterngeldmonaten - werden die Monate einzeln übersprungen oder muss nochmals um ein ganzes Jahr auf 2018 verschoben werden Wichtig zu wissen ist, dass ich nur in 2019 Selbstständig bin. Ich hoffe Sie können mir helfen. Beste Grüße P. Lindner
von Elias2019 am 26.04.2020, 23:20