Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld. Mein Mann und ich haben am 14.8. diesesn Jahres geheiratet und eine Woche später die Steuerklassen 3 (Mann) und 5 (Frau) beantragt. Kurz darauf habe ich erfahren das ich schwanger bin. Hier sagte mir eine BEkannte das wir unbedingt die Steuerklassen umdrehen lassen sollten wegen der Berechnung des Elterngeldes, damit wir mehr erhalten, d.h. das ich in die 3 wechseln soll. Nun stellen sich die Fragen a) wäre das noch möglich, da man nur einmal offiziell im Jahr wechseln kann? Kann man sagen das die Hochzeit ein "besonderer Wechselgrund" und wir dann nochmal so wechseln könnten? Wahrscheinlich taucht die neue Steuerklasse mit der September Lohnabrechnung auf. b) auf welcher Grundlage würde das Elterngeld berechnet? Aktuell bin ich 10+6, ab ungefähr 23.2.16 würde der Mutterschutz beginnen, ausgerechneter Termin für die Geburt wäre der 4.4.16. Würde Steuerklasse 5 genommen? Gibt es eine Möglichkeit hier noch eine Änderung vorzunehmen? Das man den Wechsel schon quasi fast vor der Schwangerschaft in die entsprechende Steuerklasse planen soll finde ich höchst kritisch, da ja die bestraft werden die ungeplant schwanger geworden sind. Durch die Hochzeit sind wir dann natürlich in die passenderen Klassen gewechselt und fände es nun sehr kritisch wenn man dann später bei der Elterngeld Berechnung hier einen Verlust hinnehmen muss. Vielen Dank vorab für Ihre Antwort!
von AnBo86 am 06.09.2015, 21:45