Guten Tag, Frau Bader, ich habe drei Fragen zu der Elterngeldberechnung: Zählt Mutterschutzgeld vor der Geburt zu dem Einkommen letzten 12 Monaten vor der Geburt oder rechnet man nur erzieltes Einkommen vor der Mutterschutz? Da ich Steuerklasse gewechselt habe, war mein Nettoeinkommen teilweise geringer als 1000 € im Monat, dann aber höher. Es ist doch der Durchschnitt maßgebend oder wird der Prozentsatz von 67 % trodzdem aufgehoben? Mein Kind ist im Dezember geboren. Ich war aber letztes Jahr im Januar (ein Monat) arbeitslos. Wie wird es berücksichtigt? Werden dann 11 Einkommen durch 12 geteilt? Vielen Dank für Ihre Antwort Mit freundlichen Grüßen Klaraa
Mitglied inaktiv - 10.02.2009, 15:25