Elterngeldberechnung nach Auslandsaufenthalt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeldberechnung nach Auslandsaufenthalt

Hallo Frau Bader, ich werde Mitte Mai in den Mutterschutz für mein erstes Kind gehen. Zu diesem Zeitpunkt werde ich 6 Monate gearbeitet haben (Nov-Mai). Vor November war ich 13 Monate im Ausland und hab dementsprechend hier in Deutschland garnichts bezogen. In der Zeit vor dem Auslandsaufenthalt war ich lückenlos 3 Jahre fest angestellt. Meine Frage ist nun, wie diese 13 Monate im Ausland behandelt werden. Werden diese einbezogen und mit 0€ kalkuliert, oder wird diese Zeit übersprungen und die Zeit vor dem Ausland berechnet? Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im Voraus

von Schlenchen86 am 14.02.2017, 16:19



Antwort auf: Elterngeldberechnung nach Auslandsaufenthalt

Hallo, wenn es EU Ausland war, wird es berücksichtigt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.02.2017



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