Frage:
Elterngeldberechnung mit Arbeitsverbot in der Ss
Ich bin momentan absolut am verzweifeln. Während meiner schwangerschaft wurde ein beschäftigungsverbot ausgesprochen, da ich in einer Groß Konditorei arbeite was mehrere kriterien bringt für das arbeitsverbot wie z.b. mehr wie 5 kg heben, mehr als 5 stunden am stück stehen/gehen, Nachtarbeit, führen schwerer gerätschaften um nur einige zu nennen. Dadurch habe ich schon während der schwangerschaft finanziell schlechter da gestanden, weil die ganzen Nachtzuschläge und feiertags und sonntags freibeträge weggefallen sind. Das heißt vorher hatte ich immer so ca 2300 netto und in der ss mit arbeitsverbot "nur" ca 1800-1900. (An alle hater : keine dummen kommentare bitte, ich weiß das es viel geld ist für das "nichts tun"). Jetzt hatte ich mich bei proFamilia mal beraten lassen und die sagten mir, dass diese monate nicht mit berechnet werden dürfen, sondern dass die 12 monate VOR dem arbeitsverbot genommen werden müssen, in denen ich "normal" verdient habe. Jetzt hab ich meinen elterngeld bescheid heute erhalten, und die haben auch die monate des arbeitsverbotes mit eingerechnet wodurch ich natürlich ein viel niedrigeres netto gehalt habe im durchschnitt und dem entsprechend mein elterngeld auch viel niedriger ausfällt.
Zur frage:
Dürfen die monate des Arbeitsverbotes und dem niedrigeren gehalt durch die ganzen weg gefallen zuschlägen und freibeträgen mit angerechnet werden oder müssen die letzten 12 monate VOR dem verbot zur berechnung genutzt werden ? In dem bescheid steht ja, dass ich einspruch einlegen kann. Ich will nur kein fass auf machen und im nach hinein dürfen die das doch ... dann steh ich doof da.
von
KondiMami
am 11.01.2019, 22:16
Antwort auf:
Elterngeldberechnung mit Arbeitsverbot in der Ss
Hallo,
Die Zuschläge sind dazuzurechnen, Sie dürfen keine Verluste haben. Deshalb hat die EG-Stelle es auch richtig gemacht - und der Ag falsch.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.01.2019
Antwort auf:
Elterngeldberechnung mit Arbeitsverbot in der Ss
Wieso "Fass aufmachen und hinter doof da stehen"? Du legst begründeten Widerspruch ein und darauf hin muss noch mal geprüft werden. Schlechter als jetzt kannst du doch gar nicht da stehen.
Aber davon ab: die Monate BV müssten ausgeklammert werden. Insofern ist der Widersprich ja auch berechtigt.
Hast du denn der EG-Stelle das BV mitgeteilt und auch nachgewiesen? Dein AG wird dir ja vermutlich etwas schriftliches dazu gegeben haben.
Ruf doch am Montag erst mal kurt bei der EG-Stelle an und frag nach. Manchmal klärt sich sowas ganz schnell und unkompliziert auf.
Wieso aber sind deine sonstigen Zuschläge im BV komplett weggefallen? Ein BV darf dich nicht schlechter stellen als wenn du normal arbeiten würdest. Bei Zuschlägen durch Nachtarbeit, Schichten etc. hätte dein Gehalt anhand der letzten 3 Monate vor BV berechnet werden müssen - der sich ergebende Durchschnittslohn wäre dein BV-"Gehalt" gewesen.
Hat dein AG das BV ausgestellt oder der FA?
von
cube
am 12.01.2019, 08:03
Antwort auf:
Elterngeldberechnung mit Arbeitsverbot in der Ss
Richtig ist, dass der Lohn im BV als Erwerbslohn zählt, und daher zur Bemessung des Elterngelds mit herangezogen wird. Das hat Frau Bader an anderer Stelle schon öfters beantwortet.
Falsch war aber, dass dir die Zuschläge nicht gezahlt worden sind. Die Zuschläge stünden dir ja auch im BV zu, allerdings pauschal versteuert. Die Differenz zum normal erarbeiteten Nettolohn ist dann nicht so groß.
Daher würde ich zuallererst bei der Krankenkasse (U2 Mitarbeiter verlangen) anrufen und Hilfe holen. Dann mit dem AG die Lohnabrechnungen korrigieren lassen. Notfalls auch mit Hilfe des Arbeitsgerichts, wenn er nicht einsichtig sein sollte. Parallel Einspruch beim Elterngeld einlegen und ankündigen, dass du korrigierte Lohnbescheinigungen vorlegen wirst.
Mitglied inaktiv - 12.01.2019, 09:51
Antwort auf:
Elterngeldberechnung mit Arbeitsverbot in der Ss
Fraglich ist ob die falschen Lohnberechnungen noch korrigiert werden können. Geht meines Wissens nach nur eine begrenzt Zeit. Da liegt aber jetzt die Ursache für dein Problem.
von
Felica
am 12.01.2019, 10:24
Antwort auf:
Elterngeldberechnung mit Arbeitsverbot in der Ss
Wenn keine Ausschlußfristen vereinbart sind, hat man drei Jahre lang Zeit dafür.
https://www.widerspruch.org/widerspruch-lohnabrechnung/#Muss_der_Arbeitnehmer_Fristen_beachten
Mitglied inaktiv - 12.01.2019, 10:56
Antwort auf:
Elterngeldberechnung mit Arbeitsverbot in der Ss
Ich bin Krankenschwester und bin auch im BV. Ich erhalte eine monatliche Ausgleichszahlung zu meinem monatlichen Gehalt, die mich für die wegfallende Schichtarbeit entschädigt (berechnet sich wie schon erwähnt aus den drei Durchschnittsgehältern vor Eintritt der Schwangerschaft). Nur ist es meiner Meinung nach so, dass bei der Elterngeldberechnung Schichtzuschläge leider nicht berücksichtigt werden.
von
DortmundLady124
am 12.01.2019, 11:06
Antwort auf:
Elterngeldberechnung mit Arbeitsverbot in der Ss
Beschäftigungsverbot ist kein Ausklammerungstatbestand. Unter keinen Umständen.
Nur eine schwangerschaftsbedingte Krankschreibung mit Krankengeld sorgt für eine Ausklammerung.
Von daher ist es nur richtig, dass diese Monate bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt worden sind.
Klingt für mich, wie meine Vorrednerin schon angemerkt hat, eher danach, dass dein Lohn im Beschäftigungsverbot falsch berechnet worden ist.
Aber abgesehen davon, kannst du problemlos Widerspruch einreichen. Das kostet dich nix, auch dann nicht, wenn du "verlierst". Du kannst maximal etwas gewinnen, aber nichts verlieren.
Von daher mach dir deswegen keine Sorgen, dass du ein Fass aufmachst und verlierst (du wirst aber auch verlieren, da die Elterngeldstelle im Recht ist).
von
Dojii
am 14.01.2019, 07:51