Liebe Frau Bader, am 24.06.2013 ist unser Sohn geboren. Ich war mit meinem Sohn von Geburt an bis zum 31.01.2015 in Elternzeit (19Monate). Nun bin ich wieder schwanger, der Entbindungstermin ist der 17.07.2015. Derzeit bin ich im Beschäftigungsverbot und bekomme mein volles Gehalt. Vor der Geburt meines 1.Kindes war ich in einem angestellten Verhältnis tätig (unbefristet). Nun meine Frage, welche Monate werden für die Elterngeldberechnung von Kind 2 einbezogen? Zählen die Monate die ich über die 12 generellen Monate mit Kind 1 Elternzeit bezogen habe mit ein? Wenn ja, zählen sie mit dem Elterngeld rein oder mit 0€ weil es eine Erwerbsersatzleistung ist? Wir hoffen, dass die gesamte Elternzeit von Kind 1, also 19Monate komplett ausgeklammert werden. Ist dies möglich? Herzliche Grüße
Mitglied inaktiv - 19.02.2015, 09:14