Frage: Elterngeldanspruch

Ich möchte Ihnen ein paar Sachen über meine Möglichkeiten fragen. Ich bin Litauerin, wer arbeitet in Zahnarztpraxis 77866 Rheinau seit 2015. Im Moment bin ich schwanger und wegen Beschäftigungsverbot freigestellt. Mein Mann und ich überlegen, vielleicht entbinden in Litauen und erster Monat in der Nähe der Familie fort bleiben. Wir haben Wohnsitz trotzdem in Deutschland und planen zurückkommen. Ich möchte 1 Jahr Elternzeit beantragen (mit Arbeitgeber ist schon gesprochen). Meine Frage ist ob gibt es keine Probleme und ich habe Elterngeld- und Kindergeldanspruch, trotz Kind in Litauen geboren wird. Ich weiß man braucht für Anträge Geburtsurkunde, ist es in Ordnung wenn ich internationalen Form aus Litauen senden? Mit freundlichen Grüßen, Greta Parker

von gratte am 11.02.2018, 22:37



Antwort auf: Elterngeldanspruch

Hallo, Da Litauen zur EU gehört können Sie Elterngeld und Kindergeld bekommen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.02.2018



Antwort auf: Elterngeldanspruch

Wo das Kind geboren wird ist egal. Wenn es nicht in Deutschland geboren wird reicht eine internationale Geburtsurkunde, die dann für das Elterngeld kopiert wird. Die vier Wochen "Urlaub" im Ausland sind auch erst mal egal, solange die Wohnung in Deutschland beibehalten wird und man wieder zeitnah zurückkommt.

von Dojii am 13.02.2018, 16:04



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