Hallo,
heute hatte ich eine Broschüre in der Hand, in der stand, dass die "normalen" Regelungen für Elterngeld (67% + Geschwisterbonus) nicht gelten würden, wenn man zuvor ERZIEHUNGSGELD (nicht Elterngeld!) bekommen hat.
Seit der Geburt unseres ersten Kindes bis September 2007 erhalte ich Erziehungsgeld.
Unser erstes Kind ist im Oktober 2005 geboren worden, und der Geburtstermin für unser zweites Kind ist fast genau für zwei Jahre später (Oktober 2007) errechnet worden.
In den letzten 12 Monaten vor der Geburt unseres zweiten Kindes war ich (bzw. werde ich noch sein) berufstätig in Teilzeit, vor der Geburt unseres ersten Kindes in Vollzeit.
Welches Einkommen wird nun für die Berechnung des Erziehungsgeldes zu Grunde gelegt, das vor der Geburt des ersten oder des zweiten Kindes?
Vielen Dank,
mit freundlichen Grüßen
sas05
Mitglied inaktiv - 02.05.2007, 20:35
Antwort auf:
Elterngeld - welches Einkommen zählt?
Hallo,
Den Geschwisterbonus gibt es, wenn neben dem neuen Kind mindestens ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter 6 Jahren vorhanden sind.
Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Elterngeldes ohne Geschwisterbonus. Wenn diese 10 % weniger als 75 Euro betragen, wird der Geschwisterbonus auf 75 Euro erhöht. Es soll nun also auch beim Geschwisterbonus einen Sockelbetrag (75 Euro) geben.
Beispiele zum Geschwisterbonus
Beispiel 1:
Peter wurde am 21.04.2005 geboren. Kerstin wird voraussichtlich am 21.06.2007 geboren. Vor der Geburt von Peter hatte die KM ein Netto-Einkommen in Höhe von 1.500 Euro. Vor der Geburt von Kerstin war sie in Elternzeit und hatte kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit.
Ergebnis:
Sie bekommt einen monatlichen Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro.
Beispiel 2:
Rudi wurde am 20.07.2005 geboren. Ulla wird voraussichtlich am 20.06.2007 geboren. Vor der Geburt von Rudi hatte die KM ein Netto-Einkommen in Höhe von 1.500 Euro. Vor der Geburt von Ulla war sie in Elternzeit und hatte kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit.
Ergebnis:
Sie bekommt einen monatlichen Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro.
Der Geschwisterbonus fällt weg, wenn die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt werden. Wenn es nur ein Geschwisterkind gibt und dieses Geschwisterkind seinen dritten Geburtstag feiert, verliert der Elterngeldbezieher ab dem auf den Geburtstag folgenden Lebensmonat des Kindes seinen Geschwisterbonus.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.05.2007