Elterngeld und elternzeit beim 2.Kind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld und elternzeit beim 2.Kind

Hallo ich bin derzeit in Elternzeit meines ersten Kindes, geboren am 5.2.2018. Meine elternzeit würde eigentlich im Dezember 2019 enden. Solang würde ich auch das elterngeld bekommen. Mein zweites Kind kommt im Januar zur Welt. Muss ich jetzt meine elternzeit aufheben? Als ich bei meiner Krankenkasse angerufen habe meinte die Frau dass ich nix machen muss da ich das Mutterschaftsgeld sowieso bekomme. Eben nur den Zettel an die Krankenkasse senden. Auf der elterngeldstelle wurde mir geraten mein Elterngeld plus in basiselterngeld umwandeln zu lassen welches ich dann bis Januar 2019 bekommen würde, daraufhin das elterngeld des zweiten Kindes für 1 Jahr. Eigentlich wollte ich die ersten 2 Jahre der elternzeit in der ich elterngeld meines ersten kindes bekomme völlig ausschöpfen und gleich im Anschluss noch ein Jahr vom zweiten Kind ranhängen. Aber laut elterngeldstelle würde mir dann sowieso nur 2 Jahre elterngeld gezahlt werden. Wobei ich dachte dass ich erst die 2 Jahre nehmen kann und dann eben noch eins vom 2. Kind ranhänge.

von Maddl1 am 05.12.2018, 15:52



Antwort auf: Elterngeld und elternzeit beim 2.Kind

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.12.2018



Antwort auf: Elterngeld und elternzeit beim 2.Kind

Die Aussage der Kk stimmt nur teils. Von ihrer Seite her passt das mit dem Mutterschaftsgeld der AG muss aber nur zahlen wenn du die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beendest. Sonst verlierst du das Geld. Bei der EG Kasse würde ich auch nochmal konkret Nachfrage. Den du kannst wenn dein eigentlicher Vertrag über 30 Std hat kein EG bekommen sobald du im Mutterschutz bist bzw das Geld würde damit verrechnet werden. Besser wäre es also wenn zu Beginn des neuen mutterschutzes du das EG bereits geändert hast. Und Mutterschutz müsste ja die Tage schon beginnen. Noch besser wäre wenn dein Mann die restlichen EG Monate nutzen könnte, statt schon die für das zweite Kind zu nehmen. Sonst gehen die leider verloren.

von Felica am 05.12.2018, 16:44



Antwort auf: Elterngeld und elternzeit beim 2.Kind

Also habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss wenn ich meine Elternzeit zum Beginn der Mutterschutzfrist beende? Danach müsste ich dann die elternzeit vom 2. Kind geltend machen? Wenn ich aber jetzt das elterngeld plus in Basiselterngeld rückwirkend umwandeln lasse bekomme ich ja die letzte Zahlung im Januar für Kind 1. So hat das zumindest die Frau von der EG Stelle gesagt. Somit wäre ja eigentlich auch nichts verloren gegangen, oder? Danach muss ich ja für Kind 2 sowieso wieder einen neuen Antrag stellen. Und so wie ich es verstanden habe kann ich das dann nicht als EG plus aufteilen lassen. Sondern nur für ein Jahr elterngeld beziehen. Aber das versteh ich nicht da doch eigentlich Kind 1 unabhängig von Kind 2 gezahlt wird, oder?

von Maddl1 am 05.12.2018, 18:37



Antwort auf: Elterngeld und elternzeit beim 2.Kind

Soweit mein wissen ist würdest du wenn du im Januar Mutteschaftsgeld bekommst, da kein EG bekommen. Weil du weder über 30std arbeiten darfst und weil das EG mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet wird. Da aber Mutteschaftsgeld höher ist wie EG wäre es blöde darauf zu verzichten. Da man aber meistens das Problem hat beim zweiten Kind wie passt es das Papa dann bei der Geburt daheim ist und man ja für das ältere Kind auch eine Betreuung braucht, wäre mein Rat das dein Mann den Monat Januar versucht zu nehmen, Plus wenn er noch kein EG für das erste Kind bezogen hat auch den Februar. Damit hatte er die mindestens 2 Monate EG wenn leistbar könnte er den 3ten auch noch nehmen und er wäre definitiv daheim. Ist halt knapp je weil er EZ 7 Wochen vor antritt melden muss. Der AG muss aber nicht drauf bestehen, kürzer kann er auch akzeptieren. Ihr würdet keine EG-monate verschenken und er hätte noch 2 frei vom 2ten Kind. Für das zweite Kind kannst du dann wieder EG Plus nehmen, bekommst das gleiche EG Plus 10% Geschwisterbonus. Eure Besonderheit ist halt das kind2 kommt bevor kind1 seinen ersten Geburtstag hat. Leichter wäre wenn der Mutterschutz für das zweite knapp nach dem 1tem Geburtstag beginnen würde. Dann gäbe es nicht wie jetzt die Überschneidungen beim EG und Mutteschaftsgeld. Weil selbst mit Basis-EG überschneidet sich das ja blöderweise bei euch. Restliche EZ kannst du nach der EZ von dem 2ten nehmen. Idealerweise wenn du diese komplett ausnutzen willst nimmst du für Kind2 erst 2 Jahre, dann den Rest von Kind1 und dann das restliche Jahr von kind2. Einfach weil du nur 24 Monate nach dem 3ten Geburtstag übertragen kannst und du sonst 1-2 Monate vom ersten Kind verlieren würdest. Mutterschutz vom zweiten Kind verkürzt ja die EZ beim ersten wenn du diese dem AG mitteilst. Wenn nicht läuft das zusammen.

von Felica am 05.12.2018, 19:10



Antwort auf: Elterngeld und elternzeit beim 2.Kind

Also kurz gesagt werde ich jetzt meine elternzeit von Kind 1 beenden somit in Mutterschutz gehen und danach neue elternzeit beantragen für Kind 2?! Elterngeld plus lass ich umwandeln in basiselterngeld von Kind 1, somit bekomme ich den Rest nachgezahlt und habe das fürs erste Kind abgeschlossen. Dann beantrage ich neu für Kind 2 für 2 Jahre? Mein Mann kann aus finanziellen Gründen keine elternzeit nehmen. Sorry für die blöden Fragen aber das ist echt kompliziert =D

von Maddl1 am 05.12.2018, 20:33



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Zu viel gezahlter Lohn während Elternzeit - Elterngeld zurückzahlen?

Sehr geehrte Frau Bader, über Ihre sehr geschätzte Rückmeldung zu nachfolgendem Sachverhalt würde ich mich sehr freuen: Seit 17.09. befinde ich mich in Elternzeit und erhalte (voraussichtlich) für einen Monat Elterngeld. Mein Arbeitgeber hat dies nun bei der Lohnabrechnung jedoch wohl leider nicht berücksichtigt und dort den gesamten Monat Se...


Wie viel Elterngeld bei Elternzeit

Hallo Ich habe eine kurze Frage. Mein Sohn geboren am 05.10.22 - 2 Jahre Elternzeit- Basiselterngeld (also 1 Jahr Elterngeld) - Elterngeld läuft Oktober/November 2023 aus. Erneute Schwangerschaft - Geburtstermin Juni 2024. Wie viel Elterngeld würde ich bekommen? Da ich ja dann eine Lücke von 7 Monaten habe, wo ich kein Elterngeld mehr bekom...


Selbstständig - Teilzeit in Elternzeit - Kinderwunsch - Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuelle in Teilzeit während Elternzeit und als Nebenerwerbslandwirtin tätig. Nun Frage ich mich, wie das Elterngeld/Mutterschaftsgeld bei einer Schwangerschaft während der jetzigen Elternzeit berechnet wird? Ich hoffe sie können mir weiterhelfen. Viele Grüße aus Baden-Württemberg. "WerWieWas?!"


1 Jahr Elterngeld ; 2 Jahre Elternzeit ; 2tes Kind

Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Thema Elterngeld. Leider finde ich keine genaue Antwort darauf / ich verstehe die Gesetzeslage nicht genau. Mein erstes Kind wurde am 15.05.2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Elterngeld habe ich jedoch nur auf ein Jahr begrenzt. Jetzt ist unsere Überlegung während der Elternzeit ...


Elterngeld in Elternzeit

Guten Tag, ich hätte eine Frage auf die man recht schwierig im Internet eine genaue Antwort findet und hoffe Sie können mir helfen.  Ich habe 3 Jahre Elternzeit, Elterngeld auf 2 Jahre aufgeteilt. Wir planen (wenn natürlich möglich) im dritten Jahr ein weiteres Kind mit Geburt in der Elternzeit (die ich aber dann vorzeitig beende zwecks Mutter...


Elterngeld bei Schwangerschaft in Elternzeit

Liebe Frau Bader,  mein Sohn wurde im März 2022 geboren. Seit April 2023 gehe ich in Elternzeit Teilzeit arbeiten. Jetzt bin ich zum zweiten Mal schwanger. Im Juli soll das Kind kommen. Bis zum Mutterschutz bin ich in Elternzeit. Worauf bezieht sich die Berechnung des Elterngeldes? Ich habe gelesen, dass das Vollzeitgehalt vor der Elternzeit au...


Kurzarbeit (eventuell Teilzeit in Elternzeit) und Elterngeld Plus

Sehr geehrtes Frau RA Bader,  Liebes Community, ich entbinde in ca. 3 Wochen und mein Ehemann würde gern Teilzeit (eventuell in Elternzeit) machen und dabei Elterngeld plus beziehen.  Derzeit arbeitet er Vollzeit (40h - 2200 Euro brutto). Nun wurde bei ihm ab dem 1. März 2024 bis Ende des Jahres 50% Kurzarbeitzeit angeordnet (ca. 1100 Euro ...


Teilzeit in Elternzeit, während Partner Elternzeit + Elterngeld bezieht

Guten Tag Frau Bader,   Mein Baby hat E.T. mitte Juli 2024. Nun möchte ich 7 Monate in Elternzeit gehen, dann 7 Monate mein Mann. Davon werden wir einen Monat gemeinsam machen.  1)Zählen die Elternzeitmonate vom 1.-31. Oder Tag der Geburt auf den Folgemonat?   Dann möchte ich nach meinen 7 Monaten Teilzeit in Elternzeit machen, f...


1 Jahr Elternzeit, 2 Jahre Elterngeld, geht das?

Guten Tag, ich bin angestellt, mein ET ist der 16.05.24, ich habe folgende Frage: Ich möchte beim Arbeitgeber 1 Jahr Elternzeit anmelden, danach möchte ich wieder Teilzeit arbeiten (vermutlich um die 20-24 Wochenstunden) Kann ich trotzdem das ElterngeldPlus 2 Jahre lang beziehen? Oder soll ich unbedingt Basiselterngeld nehmen für nur 1 Jahr?...


Elternzeit und Elterngeld - Fragen

Hallo Frau Bader,  Können Sie uns einen Rat geben? 🙏 Hier ist unsere Situation:  1. Ich bin schwanger und mein Geburtstermin wäre der 22. Juli 2024. Ich bin berufstätig und erhalte Mutterschaftsleistungen.  2. Mein Mann hat einen befristeten Vertrag , der am 30. September 2024 endet. Kann er von August bis September in Elternzeit ge...