Hallo ich bin derzeit in Elternzeit meines ersten Kindes, geboren am 5.2.2018.
Meine elternzeit würde eigentlich im Dezember 2019 enden. Solang würde ich auch das elterngeld bekommen.
Mein zweites Kind kommt im Januar zur Welt.
Muss ich jetzt meine elternzeit aufheben?
Als ich bei meiner Krankenkasse angerufen habe meinte die Frau dass ich nix machen muss da ich das Mutterschaftsgeld sowieso bekomme. Eben nur den Zettel an die Krankenkasse senden.
Auf der elterngeldstelle wurde mir geraten mein Elterngeld plus in basiselterngeld umwandeln zu lassen welches ich dann bis Januar 2019 bekommen würde, daraufhin das elterngeld des zweiten Kindes für 1 Jahr.
Eigentlich wollte ich die ersten 2 Jahre der elternzeit in der ich elterngeld meines ersten kindes bekomme völlig ausschöpfen und gleich im Anschluss noch ein Jahr vom zweiten Kind ranhängen.
Aber laut elterngeldstelle würde mir dann sowieso nur 2 Jahre elterngeld gezahlt werden.
Wobei ich dachte dass ich erst die 2 Jahre nehmen kann und dann eben noch eins vom 2. Kind ranhänge.
von
Maddl1
am 05.12.2018, 15:52
Antwort auf:
Elterngeld und elternzeit beim 2.Kind
Hallo,
es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten.
Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist.
Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann.
Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.12.2018
Antwort auf:
Elterngeld und elternzeit beim 2.Kind
Die Aussage der Kk stimmt nur teils. Von ihrer Seite her passt das mit dem Mutterschaftsgeld der AG muss aber nur zahlen wenn du die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beendest. Sonst verlierst du das Geld.
Bei der EG Kasse würde ich auch nochmal konkret Nachfrage. Den du kannst wenn dein eigentlicher Vertrag über 30 Std hat kein EG bekommen sobald du im Mutterschutz bist bzw das Geld würde damit verrechnet werden. Besser wäre es also wenn zu Beginn des neuen mutterschutzes du das EG bereits geändert hast. Und Mutterschutz müsste ja die Tage schon beginnen. Noch besser wäre wenn dein Mann die restlichen EG Monate nutzen könnte, statt schon die für das zweite Kind zu nehmen. Sonst gehen die leider verloren.
von
Felica
am 05.12.2018, 16:44
Antwort auf:
Elterngeld und elternzeit beim 2.Kind
Also habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss wenn ich meine Elternzeit zum Beginn der Mutterschutzfrist beende?
Danach müsste ich dann die elternzeit vom 2. Kind geltend machen?
Wenn ich aber jetzt das elterngeld plus in Basiselterngeld rückwirkend umwandeln lasse bekomme ich ja die letzte Zahlung im Januar für Kind 1.
So hat das zumindest die Frau von der EG Stelle gesagt.
Somit wäre ja eigentlich auch nichts verloren gegangen, oder?
Danach muss ich ja für Kind 2 sowieso wieder einen neuen Antrag stellen.
Und so wie ich es verstanden habe kann ich das dann nicht als EG plus aufteilen lassen. Sondern nur für ein Jahr elterngeld beziehen.
Aber das versteh ich nicht da doch eigentlich Kind 1 unabhängig von Kind 2 gezahlt wird, oder?
von
Maddl1
am 05.12.2018, 18:37
Antwort auf:
Elterngeld und elternzeit beim 2.Kind
Soweit mein wissen ist würdest du wenn du im Januar Mutteschaftsgeld bekommst, da kein EG bekommen. Weil du weder über 30std arbeiten darfst und weil das EG mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet wird. Da aber Mutteschaftsgeld höher ist wie EG wäre es blöde darauf zu verzichten.
Da man aber meistens das Problem hat beim zweiten Kind wie passt es das Papa dann bei der Geburt daheim ist und man ja für das ältere Kind auch eine Betreuung braucht, wäre mein Rat das dein Mann den Monat Januar versucht zu nehmen, Plus wenn er noch kein EG für das erste Kind bezogen hat auch den Februar. Damit hatte er die mindestens 2 Monate EG wenn leistbar könnte er den 3ten auch noch nehmen und er wäre definitiv daheim. Ist halt knapp je weil er EZ 7 Wochen vor antritt melden muss. Der AG muss aber nicht drauf bestehen, kürzer kann er auch akzeptieren. Ihr würdet keine EG-monate verschenken und er hätte noch 2 frei vom 2ten Kind.
Für das zweite Kind kannst du dann wieder EG Plus nehmen, bekommst das gleiche EG Plus 10% Geschwisterbonus. Eure Besonderheit ist halt das kind2 kommt bevor kind1 seinen ersten Geburtstag hat. Leichter wäre wenn der Mutterschutz für das zweite knapp nach dem 1tem Geburtstag beginnen würde. Dann gäbe es nicht wie jetzt die Überschneidungen beim EG und Mutteschaftsgeld. Weil selbst mit Basis-EG überschneidet sich das ja blöderweise bei euch.
Restliche EZ kannst du nach der EZ von dem 2ten nehmen. Idealerweise wenn du diese komplett ausnutzen willst nimmst du für Kind2 erst 2 Jahre, dann den Rest von Kind1 und dann das restliche Jahr von kind2. Einfach weil du nur 24 Monate nach dem 3ten Geburtstag übertragen kannst und du sonst 1-2 Monate vom ersten Kind verlieren würdest. Mutterschutz vom zweiten Kind verkürzt ja die EZ beim ersten wenn du diese dem AG mitteilst. Wenn nicht läuft das zusammen.
von
Felica
am 05.12.2018, 19:10
Antwort auf:
Elterngeld und elternzeit beim 2.Kind
Also kurz gesagt werde ich jetzt meine elternzeit von Kind 1 beenden somit in Mutterschutz gehen und danach neue elternzeit beantragen für Kind 2?!
Elterngeld plus lass ich umwandeln in basiselterngeld von Kind 1, somit bekomme ich den Rest nachgezahlt und habe das fürs erste Kind abgeschlossen.
Dann beantrage ich neu für Kind 2 für 2 Jahre?
Mein Mann kann aus finanziellen Gründen keine elternzeit nehmen.
Sorry für die blöden Fragen aber das ist echt kompliziert =D
von
Maddl1
am 05.12.2018, 20:33