Liebe Frau Bader, unser Kind soll am 02.05.2016 auf die Welt kommen, vorher möchte ich aber die Anträge, die es zu stellen gibt, weitgehend ausgefüllt haben. Nun meine Frage zum Thema Elterngeld: Ich bin Beamtin, mein Mann ist Angestellter - ich verdiene ca. 1.000€ mehr im Monat als er, möchte aber auf jeden Fall 12 Monate, evtl. auch 3 Jahre Elternzeit nehmen. Er möchte die 2 Monate Elternzeit in Anspruch nehmen, es ist aber noch nicht sicher, wann er diese nimmt (wahrscheinlich den 3. Lebensmonat und den 7. Lebensmonat). Während der ersten beiden Monate bekomme ich ja weiterhin meine vollen Bezüge wegen des Mutterschutzes - ab wann soll ich dann das Elterngeld beantragen? Sollte er dann die ersten beiden Monate beantragen oder erst dann, wenn er auch wirklich in Elternzeit ist? Und bei mir fallen ja die ersten zwei Monate wegen Mutterschutz weg - warum ist dann überall von 12 Monaten Elterngeld die Rede? Ich hoffe, ich habe mein Anliegen einigermaßen verständlich erklären können - in meinem Kopf befinden sich derzeit deswegen nämlich sehr viele Fragezeichen... Danke schon jetzt für Ihre Antwort!
von Silkeleinlein am 17.03.2016, 13:20