Frage: Elterngeld und Mutterschutz

Liebe Frau Bader, unser Kind soll am 02.05.2016 auf die Welt kommen, vorher möchte ich aber die Anträge, die es zu stellen gibt, weitgehend ausgefüllt haben. Nun meine Frage zum Thema Elterngeld: Ich bin Beamtin, mein Mann ist Angestellter - ich verdiene ca. 1.000€ mehr im Monat als er, möchte aber auf jeden Fall 12 Monate, evtl. auch 3 Jahre Elternzeit nehmen. Er möchte die 2 Monate Elternzeit in Anspruch nehmen, es ist aber noch nicht sicher, wann er diese nimmt (wahrscheinlich den 3. Lebensmonat und den 7. Lebensmonat). Während der ersten beiden Monate bekomme ich ja weiterhin meine vollen Bezüge wegen des Mutterschutzes - ab wann soll ich dann das Elterngeld beantragen? Sollte er dann die ersten beiden Monate beantragen oder erst dann, wenn er auch wirklich in Elternzeit ist? Und bei mir fallen ja die ersten zwei Monate wegen Mutterschutz weg - warum ist dann überall von 12 Monaten Elterngeld die Rede? Ich hoffe, ich habe mein Anliegen einigermaßen verständlich erklären können - in meinem Kopf befinden sich derzeit deswegen nämlich sehr viele Fragezeichen... Danke schon jetzt für Ihre Antwort!

von Silkeleinlein am 17.03.2016, 13:20



Antwort auf: Elterngeld und Mutterschutz

Hallo, das MG wird Ihnen für die ersten beiden Monate angerechnet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.03.2016



Antwort auf: Elterngeld und Mutterschutz

Selbstständige und Hausfrauen bekommen es gleich nach der Geburt. Ersatzleistungen ( Mutterschutz, weiterhin Gehalt ) werden angerechnet, daher bleiben den Berufstätigen noch 10 Monate über. Eher brauchen sie es ja auch nicht. Dein Mann kann jetzt schon ausfüllen und abgeben wenn er möchte. Oder wenn er die Elternzeit anmeldet. Du beantragst ab Geburt Deine Monate.

von Sternenschnuppe am 17.03.2016, 13:50



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