Sehr geehrte Frau Bader,
gerne würde ich 3 Jahre in Elternzeit gehen. Das Elterngeld möchte ich über 2 Jahre beziehen. Mein Partner möchte 2 Monate Elternzeit nehmen.
Müssen wir in diesem Fall Elterngeld Plus oder das "normale" Elterngeld beantragen?
Sollten wir feststellen, dass das 3. Jahr Elternzeit finanziell doch nicht möglich sein sollte, kann ich die Elternzeit dann einfach auf 2 Jahre verkürzen oder ist es sinnvoller nur 2 Jahre Elternzeit zu nehmen und ggf. um ein Jahr zu verlängern? Kann der Arbeitgeber sowohl das eine als auch das andere ablehnen?
Herzlichen Dank vorab.
Beste Grüße, Anja
von
excellence2
am 26.07.2017, 11:38
Antwort auf:
Elterngeld und Elternzeit
Hallo,
Sie können EG-plus beantragen.
Am flexibelsten sind Sie, wenn Sie zunächst zwei Jahre beantragen
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.07.2017
Antwort auf:
Elterngeld und Elternzeit
EG Plus für dich macht Sinn wenn du vor hast in TZ zu arbeiten bzw ihr beide einen Teil der Zeit gleichzeitig wegen Partnerschaftsbonus. Ansonsten bringt es dir keinen Mehrwert. Kannst Du also normal für ein Jahr beziehen, es splitten lassen oder EG Plus beziehen - ist Schnuppe.
Wegen der EZ, da würde ich 2 Jahre melden mit dem Hinweiß das du das 3te evtl dran hängst. Wenn Du mindestens 2 Jahre meldest kannst du auch ohne Zustimmung des AG verlängern. Hast du dagegen 3 Jahre gemeldet, darfst du auch nur mit Zustimmung des AG verkürzen außer es gibt einen "Härtefallgrund". Oder du beendest vorzeitig wegen Mutterschutz für das nächste Kind.
Was du aber machen kannst ist das du innerhalb der EZ in TZ bis zu 30 Std die Woche arbeitest. Bekommst du EG, dann wird das mindestens im ersten Jahr angerechnet. Bei normalen EG mehr wie bei EG Plus. Ich bin mir nicht sicher ob Einkommen im zweiten Jahr bei EG Plus nicht dann doch angerechnet wird, bei Splittung des "normalen" EG aber auf jeden Fall nicht.
So oder so, solange du dich in EZ befindest ruht dein eigentlicher Vertrag, solltest du also in TZ arbeiten, dann darfst du das mit Zustimmung des AG auch bei einem anderen AG.
Wichtig für deinen Partner, ihr habt beide zusammen 14 LEBENSmonate EG-Anspruch. Die ersten 8 Wochen werden auf jeden Fall dir zugerechnet wegen Mutterschutz. Nehmt ihr also beide gleichzeitig EZ und EG, dann verbraucht ihr in dem Zeitraum nicht 2 Monate EG sondern 4. und, es müssen eben immer Lebensmonate genommen werden nicht Kalendermonate. Und die beiden Monate müssen abgeschlossen sein wenn euer Kind 14 Monate wird - sonst verwirkt dein Partner den kompletten Anspruch.
Mitglied inaktiv - 26.07.2017, 12:05