Liebe Frau Bader, laut dieser Website ist es möglich, auch im EU-Ausland Elterngeld zu beziehen, also dort seinen Wohnsitz zu nehmen und nicht in Deutschland: http://www.l-bank.de/lbank/inhalt/nav/privatpersonen/elterngeldunderziehungsgeld/elterngeld.xml?ceid=100383#Ausland_2 Voraussetzung ist, dass einer der Eltern einen Arbeitsvertrag in Deutschland hat. Dies ist bei mir der Fall. Sehen Sie also irgendwelche Probleme? Anschlussfrage: Ist es dann auch möglich, dass einer der Eltern die laut Elternzeitregelung mögliche Teilzeitbeschäftigung eingeht, während er im Ausland lebt? Falls Sie diese Fragen nicht beantworten können bitte ich um Nennung eines Fachwalts/ einer Fachanwältin, der mir weiterhelfen kann.
von realistisch am 02.05.2013, 18:08