MJ131
Moin Frau Bader, unser erstes Kind wurde Ende Februar 2019 geboren und nun bin ich schwanger mit unserem zweiten Kind, das Ende November 2020 auf die Welt kommen soll. Für uns stellt sich nun die Frage nach dem Elterngeld für das zweite Kind. Für die ersten fünf Lebensmonate bezog ich zunächst Mutterschaftsgeld und dann reguläres Elterngeld. Seit dem 6. Lebensmonat beziehe ich ElterngeldPlus und arbeite außerdem in Teilzeit in Elternzeit. Ich bin Landesbeamtin und arbeite auf 1/3 Stundenkontingent. Mein Partner bezog zwei Monate reguläres Elterngeld. Ich ging bisher davon aus, dass Zeiträume, in denen Elterngeld für das erste Kind bezogen wurde, nicht für den Bemessungszeitraum für das Elterngeld des zweiten Kindes herangezogen würden, aber die Elterngeldstelle klärte mich nun darüber auf, dass das nur für die ersten 12 Lebensmonate des ersten Kindes der Fall sei. Zeiträume nach dem 12. Lebensmonat des ersten Kindes fielen demnach in den Bemessungszeitraum für das Elterngeld des zweiten Kindes und können daher nicht ausgeklammert werden. Meine Frage ist nun, ob das ElterngeldPlus bei der Festlegung des Bemessungszeitraums zumindest dem Elterngeld gleichgestellt ist, also die Lebensmonate 6-12 unseres ersten Kindes für den Bemessungszeitraum des Elterngeldes unseres zweiten Kindes ausgeklammert werden können. Man konnte mir zu dieser Frage bei der Elterngeldstelle keine eindeutige Auskunft geben. Vielen Dank bereits im Voraus für Ihre Antwort. Herzliche Grüße MJ
Hallo, es zählen die letzten 12 MO vor der Geburt. Monate mit MG und Eg (bis zum 14. LM des 1. Kindes) werden rausgerechnet. Liebe Grüße NB
Dojii
Es werden tatsächlich Monate mit Elterngeldbezug ausgeklammert, die in den ersten 14 Lebensmonaten deines älteren Kindes liegen, nicht nur die ersten 12. Dabei spielt es keine Rolle, ob du Basiselterngeld oder Elterngeld Plus hast. Ab Lebensmonat 15 zählt dann tatsächlich das, was du in deiner Teilzeittätigkeit verdienst.
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