Hallo Frau Bader,
wir erwarten im August Zwillinge und ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen.
Jetzt habe ich zwei Fragen zum Elterngeld:
1.Wenn mein Mann (selbstständig) die ersten zwei Monate (in denen ich ja noch Mutterschaftsgeld bekomme) Elterngeld beantragt, bekommt er dann nur die 300€ Pauschalbetrag oder mehr?Ich bekomme ja später 67% meines Nettogehaltes plus 300€ für das Zwillingskind.
2.Ist es überhaupt möglich, daß er die ersten zwei Monate Elterngeld bekommt, obwohl ich Mutterschaftsgeld erhalte?Bekomme ich dann trotzdem danach meine 12 Monate Elterngeld?
Mit freundlichen Grüßen, Alexandra
Mitglied inaktiv - 30.05.2008, 11:59
Antwort auf:
Elterngeld/Elternzeit aufteilen
Hallo,
er muss den Durchschnittsverdienst nachweisen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.05.2008
Antwort auf:
Elterngeld/Elternzeit aufteilen
Hallo Alexandra
Schon mal die Suche benutzt?
Kurz:
1.) Jeder Elternteil hat Anspruch auf EG nach seinem individuellen Verhältnissen / Einkommen = er kriegt 67% plus Zwilling.
2.) ja
Viele Grüße und alles Gute!
Désirée
Mitglied inaktiv - 30.05.2008, 13:30
Antwort auf:
Elterngeld/Elternzeit aufteilen
Hallo Désirée,
ja, ich habe die Suchfunktion genutzt, aber nicht wirklich das gefunden, was ich suchte.
Noch eine Frage zu 1., er ist selbsständig, bekommt er da nicht nur den Pauschalbetrag von 300€ plus Zwilling?Oder muß er seine Einnahmen der letzten 12 Monate nachweisen und bekommt dann 67% des Durchschnitts?
Lieben Dank :-)
Alex
Mitglied inaktiv - 31.05.2008, 11:13