Elterngeld-Änderung und Zuverdienst in Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld-Änderung und Zuverdienst in Elternzeit

Hallo Frau Bader, angenommen mein Mann und ich haben bereits Elterngeld bis Anfang November 2010 bewilligt bekommen (12 Monate ich, 2 Monate er). Mein Mann hätte bereits die zwei Monate Elternzeit in Anspruch genommen und möchte jetzt noch einen dritten Monat im Juli nehmen. Ist eine solche Änderung möglich, wenn ich dann im Juli auf Elterngeld verzichten würde? Muss die Elterngeldstelle der Änderung zusimmen? Darf man während der Elternzeit eigentlich dazuverdienen, ohne dass es angerechnet wird, wenn man mehr als den Sockelbetrag von 300,00 € bekommt? Vielen Dank für Ihre Hilfe Paula

Mitglied inaktiv - 26.01.2010, 10:12



Antwort auf: Elterngeld-Änderung und Zuverdienst in Elternzeit

Hallo, § 7 BEEG: 1In dem Antrag ist anzugeben, für welche Monate Elterngeld beantragt wird. 2 Die im Antrag getroffene Entscheidung kann bis zum Ende des Bezugszeitraums ohne Angabe von Gründen einmal geändert werden. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.01.2010



Antwort auf: Elterngeld-Änderung und Zuverdienst in Elternzeit

Elterngeld bezieht. Wenn man nur den "Hausfrauentarif" hat, dann kann man ohne Anrechnung dazuverdienen. LG Peeka

Mitglied inaktiv - 26.01.2010, 15:09



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