Hallo,
wahrscheinlich wurde diese Frage schon tausendmal gestellt. Aber ich bin etwas verwirrt. Ich habe ET am 16.05.19 wenn alles nach Plan verläuft. Beim Antrag auf Elternzeit nehme ich dann das Datum vom geplanten Geburtstermin oder ab Ende des Mutterschutzes? Ich glaube ab dem Zeitpunkt der Geburt oder? Ich möchte 1 Jahr nur zu Hause bleiben. Dann beantrage ich die Elternzeit von 16.5.19 - 15.5.20 oder?
Wäre sehr dankbar über Antworten :)
Liebe Grüße
von
sweet-love
am 26.02.2019, 19:48
Antwort auf:
Elterngeld - Ab Geburt oder ab Mutterschutz
Hallo,
ab Geburt. Berücksichtigen Sie aber bitte, dass, wenn Sie nur ein Jahr beantragen, Sie keinen Anspruch auf Verlängerung haben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.02.2019
Antwort auf:
Elterngeld - Ab Geburt oder ab Mutterschutz
Ab Geburt.
Aber bedenke dass in der Regel die Betreuungsplätze erst zu den Sommerferien frei werden, wenn die älteren Kinder in den Kindergarten oder Schule wechseln!
Wenn Du nicht wieder Vollzeit einsteigen willst, dann melde 2 Jahre Elternzeit und kündige an nach 12 Monaten TEILZEIT IN Elternzeit arbeiten zu wollen.
Das kann man dann individueller planen.
Bei nur einem Jahr kann der AG eine Verlängerung ablehnen wenn es mit der Betreuung nicht klappt, dann müsstest Du kündigen.
von
Sternenschnuppe
am 26.02.2019, 20:23