Hallo Frau Bader, ich habe jetzt recht viel gesucht und finde sehr viele Hinweise, dass Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Bonus) vor dem Bezug von Elterngeld nicht für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen werden. Leider kann ich für die Frage, ob das auch für während des Bezug von Elterngelds erhaltende Einmalzahlungen gilt, keine eindeutige Antwort finden. Ich habe den Elterngeldrechner probiert, kann dort aber keine Unterscheidung machen, ob ich während des Bezuges von Elterngeld regulären Verdienst erhalte oder ob ich nur eine Einmalzahlung erhalte. Wenn ich da einen Betrag angebe, wird das natürlich vom Elterngeld abgezogen. Es kann aber doch nicht sein, dass die Bonus-Zahlungen für die Berechnung des Elterngeldes nicht herangezogen werden, wenn eine Bonuszahlung aber während des Bezuges von Elterngeld eintrifft, dass sie dann plötzlich angerechnet wird. Im Gesetz (§ 3 BEEG) finde ich nur die Anrechnung von "vergleichbaren" Leistungen wie ALG, Krankengeld, etc. aber nichts über Einmalzahlungen. Konkret ist die Frage, dass ich seit Januar Elterngeld beziehe und keiner Arbeit nachgehe. Trotzdem erhalte ich demnächst einmalig eine Zahlung als Bonus für das Jahr 2008, in dem ich noch gearbeite habe. Ebenso wird mein Ehemann sein Weihnachtsgeld für 2009 genau in der Zeit bekommen, in der er zwei Monate Elterngeld bezieht. Können Sie mir einen Hinweis geben, ob dieser Bonus und das Weihnachtsgeld angerechnet wird? Viele Grüße, Frido
Mitglied inaktiv - 30.05.2009, 09:23