Hallo Frau Bader, meine Elternzeit mit Elterngeldbezug ist seit Mitte Januar 18 beendet und ich bin wieder normal bei meinem AG beschäftigt. Mein AG möchte mir im März eine Prämie auszahlen die aufgrund der sog. Märzklausel sozialversicherungstechnisch dem Jahr 2017 zugerechnet wird. Spielt das beim Elterngeld eine Rolle? Würde die Prämienzahlung auch beim Elterngeld, was ich im Jahr 2017 bezogen habe angerechnet? Oder hat diese Prämienzahlung im März 18 außerhalb des Bezugszeitraum von Elterngeld keinen Einfluss. Vielen Dank schon mal vorab. Viele Grüße Jaggi
von jaggi78 am 16.02.2018, 10:30