Frage: Eine Fragen zum Thema Erbe

ICh selbst bin Einzelkind und wir haben einen Sohn. Haben meine Eltern die Möglichkeit, mich quasi zu überspringen und ihr Vermögen unserem Sohn bzw. ihrem Enkelkind zu vermachen? Oder bekomme ich zumindest ein Pflichtteil? Wie hoch ist das Pflichtteil, ein Viertel? Hat man außerdem ein Recht, sich sein Erbe schon zu Lebzeiten "auszahlen" zu lassen? Ganz vielen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße

Mitglied inaktiv - 29.08.2005, 11:49



Antwort auf: Eine Fragen zum Thema Erbe

Hallo, wenn beide eltern nicht mehr leben, bekommen Sie 100 %.Pflichtteil ist die Hälfte. Schenkungen sind möglich, werden aber, wenn mind. 10 Jahre vor dem Ableben, auf den Pflichtteil angerechnet. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.08.2005



Antwort auf: Eine Fragen zum Thema Erbe

Der Pflichtteil beträgt 50 % des gesetzlichen Erbteils. Auf diesen hättest Du in jedem Fall einen Anspruch. Aber es gibt keinen Anspruch auf Schenkungen noch zu Lebzeiten des Erblassers.

Mitglied inaktiv - 29.08.2005, 13:21



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