ICh selbst bin Einzelkind und wir haben einen Sohn. Haben meine Eltern die Möglichkeit, mich quasi zu überspringen und ihr Vermögen unserem Sohn bzw. ihrem Enkelkind zu vermachen? Oder bekomme ich zumindest ein Pflichtteil? Wie hoch ist das Pflichtteil, ein Viertel? Hat man außerdem ein Recht, sich sein Erbe schon zu Lebzeiten "auszahlen" zu lassen?
Ganz vielen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße
Mitglied inaktiv - 29.08.2005, 11:49
Antwort auf:
Eine Fragen zum Thema Erbe
Hallo,
wenn beide eltern nicht mehr leben, bekommen Sie 100 %.Pflichtteil ist die Hälfte. Schenkungen sind möglich, werden aber, wenn mind. 10 Jahre vor dem Ableben, auf den Pflichtteil angerechnet.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.08.2005
Antwort auf:
Eine Fragen zum Thema Erbe
Der Pflichtteil beträgt 50 % des gesetzlichen Erbteils. Auf diesen hättest Du in jedem Fall einen Anspruch. Aber es gibt keinen Anspruch auf Schenkungen noch zu Lebzeiten des Erblassers.
Mitglied inaktiv - 29.08.2005, 13:21