Sehr geehrte Frau Bader,
derzeit lebe ich dauernd getrennt von meinem Ehemann. Aus unserer Ehezeit sind Mietschulden entstanden. Wir haben zwar zusammen die Wohnung als eheliche Wohnung bewohnt, leider lief der Mietvertrag nur auf mich. Nun kamen die Gläubiger und es ist soweit, daß mich ein Gerichtsvollzieher zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung aufgefordert hat. Mit den Gläubigern konnte ich mich nicht einigen. Mein Einkommen ist sehr gering (Bafög, Kindergeld und Unterhalt für meine Tochter).
Was würde eine eidesstattliche Versicherung für mich bedeuten?
Der Gerichtsvollzieher war sehr unfreundlich und überhaupt nicht bereit auf meine Fragen bzw. über die Konsequenzen meine Handelns zu sprechen.
Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll. Die eidesstattliche Versicherung abgeben oder lieber einen Bankkredit aufnehmen (falls ich den überhaupt bekomme?).
Danke für Ihre Antwort.
Jana
Mitglied inaktiv - 07.03.2003, 12:28
Antwort auf:
Eidesstattliche Versicherung
http://www.zoll-d.de/d0_zoll_vor_ort/g0_vollstreckung/d0_massnahmen/d0_ev/
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.03.2003
Antwort auf:
Eidesstattliche Versicherung
Liebe Jana,
habe Deinen Beitrag im Forum gelesen.
Mit einer eidesstattl. Versicherung versicherst Du an eides Statt (hier vor dem GV), dass Du weder Sparkonten, Einküfte aus Miete, Pacht usw. hast, weder Sparbuch, wertv. Schmuck etc. Kurz gesagt, Du versicherst, dass bei Dir nichts zu holen ist ausser dass, was Du im Moment an Geld im Beutel hast.
Der GV leitet die eidestattl. Versicherung ans Gericht weiter.
Leider ist der Nachteil einer eidesstattl. Versicherung nicht gerade toll.
Sie wird in die Schufa eingetragen und bleibt dort 3 Jahre stehen.
Für Dich heisst es, dass es schwierig wird, in irgendeiner Weise irgendwelche Geschäfte zu machen, da Du leider in den Augen der Geschäftsleute nicht mehr zahlungswürdig bist.
Vielleicht versuchts Du lieber mal mit der Bank zu sprechen, bevor Du die eidesstattl. Versicherung abgibst.
Ich selber spreche aus Erfahrung. Leider musste ich die eidesstattl. Versicherung abgeben, dann der Schuldenberg meines Ex doch ziemlich hoch war (ca. 15.000 DM). Gott sei Dank sind die 3 Jahre vorbei und alles vergessen.
Zudem versuch Dich mit den Gläubigern zu einigen. Sie müssen auf eine Einigung eingehen, da Du ja Zahlungswillig bist und wenn es wirklich nur 10 Euro mtl. sind.
Drück Dir die Daumen und wenn Du fragen hast, dann mail...
Warte auch auf die Antwort von RAin Bader....Sie kann es Dir genauer erklären.
Zwar bin ich auch gelernte Justizfachangestellte aber seit 98 aus bem Beruf raus.
LG
Mitglied inaktiv - 07.03.2003, 12:45
Antwort auf:
Eidesstattliche Versicherung
Danke für Deine Antwort.
Das hat mir schonmal sehr geholfen.
Darf ich Dich nochmal was nachfragen?
Was meinst Du damit, daß nach 3 Jahren alles vorbei ist? Wird der Schufa-Eintrag nach 3 Jahren gelöscht auch wenn man das Geld noch nicht bezahlt hat? Wie lange bleibt denn der Schuldtitel bestehen? Der Betrag beläuft sich neben allen Kosten auf ca. 2000 Euro.
Bedeutet ein Schufa Eintrag auch, daß man seine EC-Karte bei der Bank wieder abgeben muß?
Weißt Du, ich habe mit meiner Tochter zusammen im Monat nur wenig Geld, aber wir kommen damit aus. Dem Gläubiger habe ich ein Angebot gemacht, daß ich 50 Euro monatlich abbezahle. Das ist mehr wie ich eigentlich aufbringen kann, aber es war mir sehr wichtig, schuldenfrei zu sein. Darauf ist er auch eingegangen. Aber er hat mir dann eine Zahlungsvereinbarung gesendet, die ich unterschreiben sollte und darin stand, daß ich für diese Vereinbarung ca. 300 Euro bezahlen sollte.
Und da bin ich sauer geworden.
Danke für Deine Antwort.
Jana
Mitglied inaktiv - 09.03.2003, 10:41