Frage: Eheschliessung

Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe mal einige kleine Fragen. Bei einer Eheschliessung wobei danach getrennte konto weiterhin gegeben sind, und der ehemann hoffnungslos in den "Miesen" gerät und dann nicht mehr bezahlen kann. Müßte dann die Ehefrau das übernehmen ?? 2) Was passiert mit einem Erbe was die Frau erhält? Hat der Ehemann recht auf Anspruch? ( im falle eine Trennung ) 3) falls der ehemann ein kredit aufnimmt ( die frau unterschreibt nicht) und dies nicht mehr bezahlen kann, wird die ehefrau zu bezahlen gebeten??? Es wäre sehr nett wenn sie mir antworten würden, danke

Mitglied inaktiv - 07.05.2001, 15:57



Antwort auf: Eheschliessung

Liebe Mickie, 1.Nur, wenn Sie den Vertrag mit unterschrieben hat oder sonst irgendwie in den Vertrag eingetreten ist 2. Nein, nur den Mehrwert der Sache zur Hälfte im Zeitpunkt der Scheidung(z.B. Frau erbt Haus im Wert von DM 200.000, bei der Scheidung Wert DM 400.000, dann kriegt Mann 100.000 DM) 3. s.1. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.05.2001



Antwort auf: Eheschliessung

Hallo Mickie! In einem solchen Fall würde ich bei der Hochzeit Gütertrennung vereinbaren, dann gibt es da keine Probleme! Ich bin mir nicht sicher, aber auch bei Zugewinngemeinschaft muß der Ehepartner nicht für Schulden haften, wenn er den Vertrag nicht mit unterschreibt und auch kein Bürge ist. Viele Grüße Andrea

Mitglied inaktiv - 08.05.2001, 16:22



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