Frage: Eheähnliches Verhältnis/Alg 2

Hallo ! Ich hoffe daß sie mir helfen können, ich weiß sonst nicht weiter. Ich beziehe Alg2 und möchte ein Kind. Mein Freund ist Österreicher und Beruflich viel in Deutschland unterwegs.Sein Hauptwohnsitz ist in Österreich, er ist aber viel bei mir (ca. 2-4 tage d Woche) wenn er in der Nähe arbeitet. Das wird sich auch nicht ändern wenn wir ein Kind haben, da er viel unterwegs ist. Wie ist das jetzt, gilt das als Eheähnliches Verhältnis? Oder bin ich alleinerziehend? Muß er dann für mich aufkommen oder bekomme ich noch etwas Alg2 ? Was bekomme ich in diesem Fall generel? Welche Hilfen kann ich in Anspruch nehmen? (Mietkosten usw.) Wie genau geht das mit dem Elterngeld wenn ich Hatz4 habe? Ich möchte nicht daß mein Freund uns jetzt komplett versorgen muß, haben sie nen Tipp wie ichs am besten drehen kann? vielen dank !!

Mitglied inaktiv - 08.09.2009, 15:22



Antwort auf: Eheähnliches Verhältnis/Alg 2

Hallo, sorry - ich repräsentiere das Recht und finde es sehr merkwürdig, gefragt zu werden, wie man "es am besten drehen kann", auf meine (!!!) Steuerkosten zu Geld zu kommen. NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.09.2009



Antwort auf: Eheähnliches Verhältnis/Alg 2

ach, der freund soll euch nicht versorgen, lieber die allgemeinheit??? ich weiß nicht, wie das ist mit ausländern, aber ich finde es jetzt schon unverschämt, wenn du auch nur einen cent bekommst.

Mitglied inaktiv - 08.09.2009, 18:48



Antwort auf: Eheähnliches Verhältnis/Alg 2

Heißer Tip: arbeiten gehen, selber Geld verdienen - noch bist Du ja nicht schwanger! Seltsames Ansinnen: ich will ein Kind und die Allgemeinheit soll`s bezahlen....

Mitglied inaktiv - 08.09.2009, 20:54



Antwort auf: Eheähnliches Verhältnis/Alg 2

Eheähnliches Verhältnis hin oder her, er kann in Ö wohnen, bei Dir oder in Hintertupfingen: habt ihr ein Kind ist er euch gegenüber unterhaltspflichtig und das bis zum Selbstbehalt. Ich gehe jetzt mal nicht auf die Möglichkeit ein dass bei ihm rein gar nix zu holen ist, sonst hättest Du ja nicht gefragt. Grüßle, Maike

Mitglied inaktiv - 08.09.2009, 22:14



Antwort auf: Eheähnliches Verhältnis/Alg 2

Ich hab nicht gesagt dass er nicht für sein kind aufkommen will ! Das wird er und da kann ich mich auch drauf verlassen. Ich will ihn nur nicht "ausnehmen". Deshalb erkundige ich mich nur welche Unterstützung ich kriege. Elterngeld, Mietzuschuß... Das steht doch jedem zu oder nicht? Ich habe auch 20 Jahre lang gearbeitet und Beiträge für die "Allgemeinheit" gezahlt !!! Außerdem leben wir nicht öffiziell zusammen, wir führen ne Fernbeziehung. Wenn du keine Ahnung hast, solltest du nich so frech über andere urteilen!

Mitglied inaktiv - 09.09.2009, 01:26



Antwort auf: Eheähnliches Verhältnis/Alg 2

eben weil ich ahnung habe, urteile ich ganz frech. wie schön, daß ihr nicht offiziell zusammenlebt, da kann man ja dann auf ae machen. gibt noch extra geld....

Mitglied inaktiv - 09.09.2009, 08:39



Antwort auf: Eheähnliches Verhältnis/Alg 2

die antwort finde ich klasse!!!

Mitglied inaktiv - 09.09.2009, 10:03



Antwort auf: Eheähnliches Verhältnis/Alg 2

Auch wenn die frage schon ein paar tage alt ist.... Aber ohne Kommentar, komm ich da nicht dran vorbei ... also frecher gehts ja wohl nicht - auch wenn du in die kasse eingezahlt hast- gibt das noch lange nicht das recht- jetzt mal den topf auszuschöpfen und auf Staatskosten ein kind zu finanzieren. Entweder kann ich mir ein Kind leisten und finanziere es selbst oder ich kann es nicht. Wollt ihr ein Kind- kommt auch dafür gemeinsam auf! - ALG2 ist für Notsituationen gedacht und nicht um seine Zukunft damit zu planen! Bei solchen Fragen könnt ich platzen - echt .... und wunder dich nicht bei angefragten Sozialbetrug über solche Antworten!

Mitglied inaktiv - 13.09.2009, 16:56



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