rimaha4
Guten Tag , Ich fing im August ein Minijob als Helfer in einer Kintagesstätte an. Befristet bis Januar . Der Job wurde durch Corona bedingten Maßnahmen geschaffen. Nun fingen wir mit der Babyplanung wieder an. Am Freitag , bot mir meine Chefin nun 25 Stunden die Woche an ( ab Januar), was ich dankend annahm. Wieder mündlich befristet bis Juni . Nun stelle ich mir die Frage , was passiert wenn ich nun Schwanger bin , der Arzt, sein ok gibt ,das ich weiter arbeiten darf. Könnte mich der Träger fristlos kündigen ? Zählt auch eine Elternzeit während einer mündlichen befristeten Arbeitszeit ? Ich habe bereits im Internet versucht ,schlauer zu werden . Leider Fehlanzeige. Daher hoffe ich nun hier bei Ihnen, etwas mehr Gewissheit. Ich wünsche Ihnen eine schöne 2 Advents Zeit Vielen Dank
Hallo, der Vertrag soll laut gesetzlichs chriftlich gemacht werden. Ansonsten kann man nicht kündigen, muss den Vertrag aber auch nicht verlängern. Liebe Grüße NB
peekaboo
Wûrde im Juni auslaufen LG Peeka
Mitglied inaktiv
Naja ich würde gucken, dass ich schwanger wäre, wenn das der Vertrag unbefristet ist. Sonst hast du ab Juni evtl keinen Job mehr. Was du aber geldlich gesehen brauchst. Elterngeld bemisst sich auf die 12 Monate vor Mutterschutz.
rimaha4
Nein ich brauche das Eltern Geld nicht . Ich übe einen durch die Corona Zeit entstanden Job aus , der würde dann weg fallen wenn die Maßnahmen aufhören. Auch wenn er mir Spaß macht , wusste ich das er wieder endet und keine feste Stelle draus wird . Und wir finden so gesehen zu üben an diesen zyklus ,da ich vorher nur bis Januar " eingestellt war " wer konnte den ahnen das sich daraus ein teilzeit Job entwickelt. Desweiteren hatte unsere Tochter 14 Monate gebraucht um zu uns , zu kommen. Ich werde bald 41 und habe nun auch meine Altersgrenze erreicht .
Mitglied inaktiv
Das ihr das Elterngeld nicht braucht, steht ja oben nicht drin. Nur die Frage, ob der Träger kündigen kann. Das kann er nicht, der AV wird wahrscheinlich einfach auslaufen.
cube
Kündigen wegen derSchwangerschaft kann dir der AG nicht. Er muss aber auch nicht einen befristeten Vertrag deswegen verlängern - der läuft fristgerecht einfach aus und bedarf auch keiner zusätzlichen expliziten Kündigung. Elternzeit hast du ohne AG nicht. Also solltest du jetzt schwanger werden, ist dein Vertrag ja eh ausgelaufen (sofern er nicht in einen unbefristeten übergeht), bevor du dein Kind auf die Welt bringst. Ansonsten hättest du auch bei einem Minijob Elternzeit Immer vorausgesetzt, du bist auch ordnungsgemäß gemeldet). Aber ganz grundsätzlich sollte auch ein Minijob vertraglich geregelt sein(und natürlich auch bei der MiniJobZentrale gemeldet sein). Und entsprechend sollte eine Stundenerhöhung ebenfalls durch eine Schriftzusatz festgehalten werden. Mündliche Zusagen können schwierig werden wenn du keine Zeugen hast und der AG sich angesichts einer Schwangerschaft plötzlich nicht mehr daran erinnert, dir das wirklich fest zugesagt zu haben.
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