Hallo, wir erwarten unser Kind im April 2010. Mein Partner möchte ab 01/2011 in Elternzeit gehen und EG beziehen. Offiziell ist er bis 01/2010 noch Student, jedoch schon sehr lange nebenbei (ab 03/2009) über geringfügige Beschäftigung bei einer Firma angestellt, bei der er mit vollem Gehalt ab 02/2010 übernommen wird. Also die Frage: ist die Berechnungsgrundlage für EG der Studentenstatus ohne Berücksichtigung des Beschäftigungsverhältnisses oder das geringfügige Gehalt aus dem (mind. 12 Monate) schon bestehenden Beschäftigungsverhältnis vor Kindsgeburt und werden aktuellen Veränderungen des Gehalts nach Geburt des Kindes berücksichtigt? gruß
Mitglied inaktiv - 09.10.2009, 14:53