Hallo an alle Lieben Mitglieder.
Ich habe eine Frage. Mein Freund und ich haben im November unser 1. gemeinsames Kind bekommen. Wir wollen im nächsten Jahr heiraten. Er war noch nicht verheiratet hat aber aus seiner 1. Beziehung ein 7 Jähriges Kind. Bis zum Beginn der Schule in diesem Jahr hatte er mit der Ex Partnerin das Wechsel Modell.
Nun ist dies hinfällig und das Kind wohnt bei der Mutter und ist nur in den Ferien und alle 2 Wochen am Wochenende bei uns. Die Ex Partnerin möchte nun Unterhalt haben. Allerdings nach Düsseldorfer Tabelle. Er fällt in die 1900€ Stufe nun möchte niemand den Unterhalt komplett berechnen solange man sich nicht einig ist. Es heißt Anwalt nehmen vom Jugendamt aus. Wird denn das 2. Kind berücksichtigt minder das den Unterhalt von knapp 450€ was die Tabelle aussagt. Mindert sich der Unterhalt noch Mals wenn wir verheiratet sind? Denn auch für Kind 2. muss ja etwas Geld übrig bleiben was nicht von seinem Selbstbehalt abgehen soll. Ich bin ja nun auch in Elternzeit und habe dadurch weniger Geld.
Natürlich soll er auch für Kind 1 aufkommen aber es soll trotzdem dem Kind 2 gegenüber gerecht sein.
Ich wünsche allen eine tolle Adventszeit und danke für die Antworten.
von
Ernak
am 04.12.2022, 13:38
Antwort auf:
Unterhalt neues Kind vom Partner
Hallo,
alle vorhandenen Kinder sind gleichrangig und vorrangig vor Ehefrauen.
So eine Unterhaltsberechnung sollte durch einen Fachanwalt durchgeführt werden, schließlich sind die Folgen ja wesentlich.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.12.2022
Antwort auf:
Unterhalt neues Kind vom Partner
Naja, das ist immer die klassische Frage oder wohl eher Problem und Streitpunkt, wenn es bereits Kinder aus voriger Beziehung gibt.
Kindesunterhalt ist IMMER vorrangig.
Heißt: auch wenn ihr heiratet, ändert sich daran nichts.
Er hat eine Erwerbsobliegenheit und im Zweifel dafür zu sorgen, genug zu verdienen, um beiden Kindern gerecht zu werden. Evt. einen Nebenjob zusätzlich zu machen.
Verdienst du zB deutlich mehr als er, könntest du dann bei Heirat deinem Ehepartner zu Unterhalt/Taschengeld verpflichtet sein und dein Gehalt würde evt.! zu einem gewissen Anteil darüber mit herangezogen werden.
Elternzeit und dadurch geringeres HH-Einkommen ist "selbst verschuldet". Im Zweifel kann man sich dann EZ eben nicht leisten. Auch hier wäre er - ob verheiratet oder nicht - eher noch zusätzlich dir gegenüber als Mutter des gem.Kindes monetär verpflichtet.
Der Selbstbehalt beträgt 1.160 Euro - alles darüber wird für die Unterhaltszahlungen herangezogen werden.
Warum wird das WM eigentlich hinfällig?
Ist der Schulweg jetzt weniger machbar als der Weg zum KiGa?
Ich denke nämlich, dass das WM für euch sozusagen günstiger bzgl. Geld ist.
Lt. Düsseldorfer Tabelle für 2023 ist für ein 6-11 jähriges Kind bei mx. 1900 Euro Gehalt aber auch nur 345 Euro (Anteiliges Kindergeld schon abgezogen) zu zahlen. Für euer gem. Kind 286,50 Euro.
1.900 - 1.160 = 740 Euro.
Nach meiner Rechnung reicht das Einkommen rein rechtlich also für die Unterhaltszahlungen beider Kinder.
von
cube
am 04.12.2022, 14:29