guten tag und danke für ihre immer netten antworten.
hier meine letzte frage:
das jobcenter fordert nun "nur" noch unterhalt für die kindsmutter und evtl für den sohn meines partners ein und auch erst ab denm zeitpunkt des alg bezuges seit ca drei maonaten. das kind wird im juli 3 jahre alt. sie sagen bis zum dritten lebensjahr sei das rechtens. wir bezahlen jeden monat unterhalt für das kind. müssen wir auch für die mutter zahlen? sie hat zwischendurch gearbeitet, elterngeld und arbeitslosengeld1 bezogen und ist nun im hartz4 gelandet. lebt in einer neuen partnerschaft gemeinsam in einem haushalt.
mfg
von
sternchenberlin
am 17.06.2014, 16:22
Antwort auf:
unterhalt ex partner
Hallo,
wenn sie wegen des Kindes nicht arbeiten gehen kann, ja.je nach Dauer der neuen Partnerschaft kann der Anspruch verwirkt sein.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.06.2014
Antwort auf:
unterhalt ex partner
Wenn sie ALG1 bezogen hat dann muss sie ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, also geht das Kind in eine Betreuung ?
Ansonsten hat sie betrogen und war gar nicht vermittelbar.
Ist das Kind betreut dann kann ihr ein fiktives Einkommen angerechnet werden und es gibt keinen oder wenig Betreuugsunterhalt.
von
Sternenschnuppe
am 17.06.2014, 17:30
Antwort auf:
unterhalt ex partner
Habt ihr ein gemei sames ki d was junger ist? Dann bis du erstmal vorrangig
von
CKEL0410
am 17.06.2014, 18:32
Antwort auf:
unterhalt ex partner
nein, bislang nicht
keine weiteren kinder vorhanden
von
sternchenberlin
am 19.06.2014, 19:33