Frage:
Darf ich während des BV einer anderen bezahlten Tätigkeit nachgehen?
Hallo,
ich bin der 10. SSW und mein Arbeitgeber ist bereits über die Schwangerschaft informiert. Da ich als Flugbegleiterin arbeite befinde ich mich durch die Schwangerschaft sofort im Beschäftigungsverbot und werde auch an keiner anderen Stelle im Unternehmen eingesetzt. Da es mir ansonsten gut geht und ich schon länger auf der Suche nach einem Nebenjob war, würde ich nun gerne einen Nebenjob aufnehmen. Ist das grundsätzlich erlaubt, da es sich hier um kein BV aus medizinischen Gründen handelt? Oder würde die Krankenkasse an der Stelle Probleme machen? Wäre ich hier in den Stunden begrenzt bzw. abhängig von meinem bisherigen Arbeitsmodell? Ich habe lediglich in Teilzeit (50%) gearbeitet.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
von
sachertörtchen
am 04.06.2020, 12:18
Antwort auf:
Darf ich während des BV einer anderen bezahlten Tätigkeit nachgehen?
Hallo,
Ihr AG könnte Sie am Boden einsetzen. Deshalb können Sie nur 50 % arbeiten und nur mit Zustimmung vom AG.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.06.2020
Antwort auf:
Darf ich während des BV einer anderen bezahlten Tätigkeit nachgehen?
Ja, du musst halt das OK vom AG einholen und du müsstest schauen das es nicht mit den Arbeitszeiten in Konflikt kommt wenn du doch wieder von einem Tag auf den nächsten arbeiten müsstest.
von
Felica
am 04.06.2020, 12:45
Antwort auf:
Darf ich während des BV einer anderen bezahlten Tätigkeit nachgehen?
ich würde der Airline mitteilen, dass du einen Nebenjob antreten willst und um Genehmigung bitten. du bist zu jeder zeit fluguntauglich, deswegen ist dein teilzeitmodell irrelevant.
der einzige grund, warum du wieder fliegen müsstest wäre eine nicht mehr bestehende Schwangerschaft. ein Minijob ist dann sehr schnell wieder kündbar, du erst mal au und dann wieder einsatzfähig. gilt auch für aus dem boden zu stampfende Beschäftigungstherapien.
Mitglied inaktiv - 04.06.2020, 13:18
Antwort auf:
Darf ich während des BV einer anderen bezahlten Tätigkeit nachgehen?
dass alle bodeneinsatzplätze belegt bzw nicht vorhanden sind.
nicht jede Airline hat nämlich Bodenpersonal im Einsatz und der kranich ist in kurzarbeit.
interessieren würde mich noch, was frau bader mit 50% meint...
Mitglied inaktiv - 04.06.2020, 14:22
Antwort auf:
Darf ich während des BV einer anderen bezahlten Tätigkeit nachgehen?
Beim BV wird bei uns niemand mehr am Boden eingesetzt, ganz unabhängig davon ob Plätze vorhanden sind oder nicht.
Danke für die Rückmeldungen, dann sollte es rein rechtlich ja kein Problem sein einen anderen Job anzunehmen. :)
von
sachertörtchen
am 04.06.2020, 15:12
Antwort auf:
Darf ich während des BV einer anderen bezahlten Tätigkeit nachgehen?
Und ich vermute, dass Frau Bader sich bei den 50% auf mein Arbeitsmodell bezieht. Würde ich mit meiner 50%igen Teilzeit in einem anderen Unternehmensbereich eingesetzt werden, dürfte ich rechtlich nur 50% bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten. Richtig?
von
sachertörtchen
am 04.06.2020, 15:14
Antwort auf:
Darf ich während des BV einer anderen bezahlten Tätigkeit nachgehen?
ein Nebenjob wird aber eh nicht mehr als 20stunden in der Woche sein und Flugstunden lassen sich nicht ja auf einen "normalen" Job eh nicht anrechnen/halbieren....deswegen schrieb ich, die Teilzeit ist irrelevant...
Mitglied inaktiv - 04.06.2020, 15:23