Frage:
Darf der Kindsvater einfach bestimmen das ich die kleine erst am 27.12 haben dar
Hallo.Ich habe ein ziemlich großes Problem welches auch schon seid gut einem halben Jahr im Raum steht und mir wirklich viel Kraft kostet. Nach der Trennung vom Kindsvater 2012 lebt die kleine bei mir. Er darf sie aber sehen und holen wann er möchte. Da er bei der Polizei im Schichtdienst arbeitet bin ich soweit entgegen gekommen das wir keine feste Regelung haben sondern das so klären. Das lief die Jahre auch wunderbar. Bis zum Juni diesen Jahres. Da verlor ich meinen Job und beschloss nach Berlin zu gehen da dort auch mein neuer lebenspartner wohnt. Daraufhin lief der Kindsvater sofort zum Gericht und beantragte das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Seid dem 04.08.2015 wurde vom Gerich fest gelegt das meine 6jährige Tochter 14 Tage bei mir in Berlin ist und 14 Tage bei ihrem Vater in Neustrelitz. (Ca 100km entfernt) Das klappte auch ganz gut bis zu ihrem Geburtstag am 04.09. Da kam ich extra aus Berlin um mit meiner Tochter den Tag zusammen zu sein da wurde mir der Besuch vom Kindsvater untersagt. Er hat mir also verboten mit meiner Tochter ihren 6. Geburtstag zu feiern. Meiner kleinen sind 14 Tage auch zu lange und sie fragte ihren Vater schon zweimal ob wir nicht wöchentlich den Wechsel machen könnten. Er blieb ihr immer wieder die Antwort schuldig. Beim dritten Mal fragte ich dann nach und er sagte das bekommt er dienstlich nicht hin. Von den ca 6 wechseln bis jetzt hat 4 mal seine Mutter mir die kleine übergeben da er entweder arbeiten musste oder zum Basketball spiel wollte. In der Woche hat er 2 mal Training wo auch die Oma mal wieder auf die kleine aufpasst. Und wenn er mal am Wochenende Zeit hat dann ist er mit der kleinen auch nur in der Halle. Er hat mir immer wieder viele Steine in den Weg gelegt. Ich habe es aber geschafft und habe mir in Berlin wieder etwas aufgebaut. Ich habe wieder Arbeit, eine Wohnung in der wir zwei uns sehr wohl fühlen und die kleine geht die 14 Tage die sie bei mir ist sehr gern in ihre neue Kita. Sie hat auch schon Freunde gefunden. Die Härte hat sich der Kindsvater aber jetzt geleistet und so langsam verliere ich den Glauben an Gerechtigkeit und Fairness von Justizia. Ich habe einen neuen Partner der auch eine 2 jährige Tochter hat. Die beiden Mädchen verstehen sich sehr gut und genießen die Zeit immer die sie haben. Durch meine blöde Regelung ist es aber leider so das die Mädchen sich immer nur einmal im Monat ein ganzes Wochenende sehen. Da die Weihnachtsfeiertage in die Woche vom Kindsvater fallen, hatte ich ihm vorgeschlagen das er die kleine am 24.12 und halben 25.12. hat und ich sie dann am 25.12. hole. Damit war er zunächst einverstanden. Jetzt schrieb er das er die kleine schon gern Samstag holen wollen würde weil er Sonntag einen Weihnachtsbaum mit ihr holen möchte. Ich sagte ihm das es für mich grundsätzlich kein Problem wäre, doch ich wollte erst die kleine Fragen. Er rief dann auch abends an und die kleine sagte ihm am Telefon das sie erst Sonntag geholt werden möchte da die kleine von meinem neuen Partner da ist. Darauf schrieb er mir das ich die kleine vorgeschickt hätte und seid wann die kleine denn wichtige Entscheidungen trifft. Er zitierte sogar sogar die Worte aus dem Duden was ein Kompromiss ist und was Kompromissbereitschaft. Ich denke ich habe über die ganzen Jahre immer wieder gezeigt das ich kompromissbereit bin. Habe ihm sogar die Kinder an meinem Geburtstag dieses Jahr überlassen. Meine kleine ist sechs Jahre alt und hat doch ein Recht darauf gefragt zu werden. Denn schließlich geht es doch um sie. Wie soll sie denn sonst lernen mit Entscheidungen umzugehen die sie selber trifft. Das Ende vom lieb ist er erpresst mich jetzt und sagt entweder er kann die kleine am Samstag holen oder ich bekomme sie erst am 27.12.!
Darf er das so einfach bestimmen? Darf er mir mein Kind an den Feiertagen nehmen? Zumal ich schon an ihrem Geburtstag nicht da sein durfte. Es war ja auch nicht meine Entscheidung sondern die von der kleinen und weil ihm das nicht passt würgt er mir jetzt damit einen rein. Ich habe ihm seid der Trennung 2012 das Kind noch nie vorenthalten. Habe ihm immer gestattet wann er sie sehen wollte, die kleine zu holen. Meine Gutmütigkeit fällt mir jetzt so auf die Füße. Ich weiß wirklich nicht mehr was ich machen soll. Die kleine tut mir so unendlich leid. Zumal sie immer wieder sagt das sie bei mir bleiben möchte und in Berlin leben möchte. Beim letzten Wechsel sagte sie es auch persönlich ihrem Vater, da ist er bockig mit ihr los gefahren. Er denkt ich manipuliere das Kind, doch das habe ich nicht nötig. So schwer wie es mir fallen würde, wenn es der Wunsch der kleinen wäre beim Papa leben zu wollen,würde ich das auch akzeptieren. Was soll ich denn jetzt nur machen? Wie soll ich mich verhalten? Vorallem muss langsam eine Regelung her denn im Januar sind die Anmeldefristen für die Schulen. Meine kleine kommt nämlich 2016 zur Schule. Und bis jetzt weiß keiner wo. Ich wäre Ihnen unendlich dankbar wenn Sie mir einen guten Rat geben könnten. Danke schon einmal im vorraus und herzliche Grüße
von
Ulli.R
am 09.12.2015, 23:06
Antwort auf:
Darf der Kindsvater einfach bestimmen das ich die kleine erst am 27.12 haben dar
Hallo,
es tut mir leid, dass es zu lang, das kann ich nicht alles lesen.
Bitte kurz und allgemein fragen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.12.2015
Antwort auf:
Darf der Kindsvater einfach bestimmen das ich die kleine erst am 27.12 haben dar
Bitte komme aus der Opferrolle heraus.
Du hast durch den Umzug einen Gerichtsbeschluss in Kauf genommen.
Der zählt und an den musst Du Dich halten.
Das Kind hat da nichts zu entscheiden.
Und es spürt Deine Ablehnung, das überträgt sich auf sie.
Halte Dich an den Beschluss vom Gericht oder beantrage eine Änderung.
Aber bedenke dass dabei auch rauskommen kann, dass Du sie nur noch alle 2 Wochen hast.
Mein Rat bei dem Vater der einer sein will : Zieh zurück !
Dein Partner hat das eigene Kind nur am Wochenende , das geht auch bei 100km, Du verlierst das Kind im Alltag.
Und was der Vater in seiner Zeit macht ist sein Ding, Oma ist keine Fremde.
von
Sternenschnuppe
am 10.12.2015, 07:13
Antwort auf:
Darf der Kindsvater einfach bestimmen das ich die kleine erst am 27.12 haben dar
Ich würde mal sagen, das Problem was, wie so oft, der Umzug. Ohne den wäre es wohl kaum zu den Gerichtsbeschluss gekommen. Dadurch das du einfach weggezogen bist, das Kind mitgenommen hast, ohne das vorher zu klären dürfte es zu dem Urteil gekommen sein. Wie habt ihr euch das eigentlich für die Zukunft vorgestellt, auch wegen Schule?
Von ganz gut klappen kann man ja nicht wirklich reden wenn es nur 1 Monat geklappt hat. Also, Termin beim JA machen, die um Rat fragen was man DAUERHAFT für eine Lösung finden kann. Was für dich auch heißen kann, das im schlechtesten Fall der Fälle deine Tochter bei dem Vater bleibt. Oder der Richter sagt, sie bleibt bei dir. Eine echte Lösung muss jedenfalls her.
Und, kleiner Tipp, versuch das meisten mit den Vater schriftlich zu machen, per Mail oder so. Dan hast du solche "Erpressungen" auch schwarz auf weiß, aktuell kannst du gar nichts beweisen. Und, beschränk dich auf das wesentlich. Beispiel deine Frage, viel text, die meisten dürften bald "anschalten" statt zu ende zu lesen, zu ende zu hören. Das wesentlich auf das es ankommt geht dabei verloren.
Mitglied inaktiv - 10.12.2015, 08:31
Antwort auf:
Darf der Kindsvater einfach bestimmen das ich die kleine erst am 27.12 haben dar
so ein wechselmodell taugt m.e. nur etwas, wenn man als expartner wirklich friedlich nah beieinander wohnt. viele jugendämter befürworten es auch gar nicht mehr, deswegen sprich ganz schnell dort vor und schildere deine bedenken v.a. bzgl der schulanmeldung.
(btw für mich ist das wechselmodell nur unterhaltsersparnis, der kv wird aufgrund seines schichtdienstes sicher in bälde in bedrängnis geraten, wie er das kind in der hauptsache betreuen will/soll/kann, wohingegen du sicher deine arbeitszeiten der betreuungszeit des kindes angleichen kannst).
es gibt kein gesetz, daß die feiertage und geburtstage für eltern teilt, in der regel findet man eine teilung von weihnachten oder silvester, ostern oder pfingsten.
deinen vorschlag fand ich schon sehr entgegenkommend, daß er das jetzt so ausnutzt geht für mich nicht.
löse dich aber von worten und gedanken, daß DU gutmütig bist/warst, daß du etwas gestattet hast, erlaubt hast. greif ihn ja nie an und unterstreiche immer, daß du nur und ausschließlich am wohl des kindes interessiert bist und das kind auch zum kontakt mit dem vater ermunterst!
greif ihn ja nie an und vermeide worte wie erpressung und was er evtl schlecht gemacht haben könnte.
sonst fällt dir immer und überall dieser unsägliche manipulationsvorwurf auf den fuß!!!
wenn alles nichts nutzt, nimm dir einen anwalt!
Mitglied inaktiv - 10.12.2015, 12:09
Antwort auf:
Darf der Kindsvater einfach bestimmen das ich die kleine erst am 27.12 haben dar
Der Gerichtsbeschluss wegen Umgang ist doch aus dem Oktober erst.
Da wird doch genau festgelegt sein wann welcher Wechsel ist.
von
Sternenschnuppe
am 10.12.2015, 12:14
Antwort auf:
Darf der Kindsvater einfach bestimmen das ich die kleine erst am 27.12 haben dar
Redet miteinander und versucht eine Lösung zu finden.
Allerdings hast du die Entfernung geschaffen in dem du weggezogen bist und das er da zum Gericht ist kann ich verstehen.
Ich Frage mich wie macht ihr das wenn das Kind zur Schule kommt? Da kann sie ja schlecht 14 Tage woanders wohnen.
von
kati1976
am 10.12.2015, 12:32
Antwort auf:
Darf der Kindsvater einfach bestimmen das ich die kleine erst am 27.12 haben dar
?
Mitglied inaktiv - 10.12.2015, 12:34
Antwort auf:
Darf der Kindsvater einfach bestimmen das ich die kleine erst am 27.12 haben dar
Einen Anwalt wenn im Oktober erst eine Verhandlung war.
Ok,...Du meinst sie könnte ohne hingegangen sein ?
Ja, dann schleunigst einen suchen.
von
Sternenschnuppe
am 10.12.2015, 19:53
Antwort auf:
Darf der Kindsvater einfach bestimmen das ich die kleine erst am 27.12 haben dar
brauchen tuts ja keinen anwalt, wenn sie einen gehabt hat, dann hätte der im hinblick auf die doch zeitnahe einschulung dringend vom wechselmodell abraten oder zumindest gegensteuern müssen.
hat er das nicht gemacht, war es kein gscheider:-)
am besten NICHT auf beratungsschein planen!!!
Mitglied inaktiv - 11.12.2015, 13:37