hallo Frau Bader, ich lebe seit über einem jahr von meinem noch mann getrennt. z.z. bewohne ich noch unser gemeinsames haus, dass wir aber verkaufen möchten. nun habe ich endlich eine wohnung für meine 3 kinder und mich gefunden ( ältester sohn lebt beim noch mann). bisher habe ich den kompletten kindesunterhalt dazu verwendet, um das haus zu halten, bzw. eine zwangsversteigerung abzuwenden. dieser "kindesunterhalt" wurde direkt von meinem ex auf das noch vorhandene gemeinsame baukonto überwiesen. da nun mit der neuen wohnung kosten auf mich zukommen werden, möchte ich ab sofort den kindesunterhalt für mich beanspruchen. ex verweigert das. er will mir diesen nur auf mein konto überweisen, wenn ich ihm schriftlich versichere, das haus mit dem geld weiterhin zu finanzieren. ich seh das aber nun gar nicht mehr ein, da es finanziell so nicht mehr weiter gehen kann. kann er sich weigern, mir den unterhalt zu überweisen? sollte er dann hier in das gemeinsame haus ziehen, ... was mache ich, wenn er sich dann weigert, das haus zu verkaufen? auszahlen kann er mich nicht. oder braucht er seinen kindern nichts zu zahlen, weil er dann ja das haus in dem fall finanziert? grüssle s.c.m.
Mitglied inaktiv - 02.05.2006, 22:08