Ich habe einen Brief von meinem Arbeitgeber bekommen,der lautet... Ich mache darauf aufmerksam,dass Ihnen gemäß Mutterschutzgesetz mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten dreizehn Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats,indem die Schwangerschaft eingetreten ist,gewährt wird,wenn Sie wegen eines Beschäftigungsverbot teilweise oder völlig mit der Arbeit aussetzen. Zur Zeit bin ich noch im Erziehungsurlaub,arbeite aber 25% in meinem alten Beruf.Ab Mitte November beginnt mein alter Arbeitsvertrag wieder mit 100% da der Erziehungsurlaub vorbei ist.Was bedeutet das für mich wenn ich quasi im Januar ein Beschäftigungsverbot erhalte,das ich nicht mein volles Gehalt bekomme,sondern den Durchschnittverdiehnst der letzten drei Monate vor Beginn der schwangerschaft?
Mitglied inaktiv - 01.10.2007, 08:21