Bin ich zur Ehrenamtlichen Tätigkeit in der Elternzeit verpflichtet?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bin ich zur Ehrenamtlichen Tätigkeit in der Elternzeit verpflichtet?

Sehr geehrte Fr. Bader, Ich bin Erzieherin in einer Kindertagesstätte der Caritas. Momentan genieße ich noch die Elternzeit mit meiner 19 Monate alten Tochter, welche im Febr. 2014 endet. Im Juni 2013 wurde ich von meiner Vorgesetzten, darauf hingewiesen, das die Mitarbeiter der Caritas die Vorgabe hatten, an einer Fortbildung zur Prävention teilzunehmen. Das wäre für alle eine Pflichtveranstaltung gewesen, und diese sollte von allen Mitarbeitern bis Ende des Sommers absolviert worden sein! Desweiteren sagte sie zu mir, ich könnte das ja auch machen. Das würde ja auch in ehrenamtlicher Tätigkeit gehen! Sie fing dann sofort an, die passende Veranstaltung für mich zu suchen, ohne mich zu Fragen, ob ich dazu überhaupt bereit bin. Ganz perplex und überrumpelt antwortete ich darauf garnicht und ging "dummerweise" auf ihr Suche des Termins ein, ohne jedoch eine feste Zusage zu der Fortbildung zu geben. Da es mir wichtig ist meinem Arbeitgeber einen pos. Arbeitseinsatz zu signalisieren und nicht negativ aufzufallen, begab ich mich ein paar Tage später in Kontakt mit ihm, und erfuhr, das im September eine Fortbildung stattfinden würde. Wir verblieben so, das er sich bei mir meldet, wenn der Termin feststeht was er jedoch anscheinend verpasste. Heute wies er mich darauf hin, das es im Okt./Nov. Weitere Termine geben wird. Diese kann ich nicht wahrnehmen was ich ihm auch sagte. Darüber informierte ich auch meine Vorgesetzte, welche mir dann signalisierte das sie meine Haltung nicht gut fände weil es ja immerhin eine Pflichtveranstaltung, und keine freiwillige Sache wäre. Auf meinen Einwand das ich momentan von der Arbeit freigestellt bin und dem Kindergarten erst im Februar. wieder zur Verfügung stehe, ging sie dann nicht mehr ein und meinte nur das müsse ich mit dem Arbeitgeber klären. Jetzt meine Frage: Bin ich in meiner Elternzeit zu dieser Fortbildung verpflichtet? Dann hätte sich mein Arbeitgeber doch bei mir melden müssen? Zumindest in schriftlicher Form?

von Phoeby am 23.09.2013, 14:01



Antwort auf: Bin ich zur Ehrenamtlichen Tätigkeit in der Elternzeit verpflichtet?

Hallo, nein, kann er nicht. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.09.2013



Antwort auf: Bin ich zur Ehrenamtlichen Tätigkeit in der Elternzeit verpflichtet?

Du musst natürlich nicht. Der Begriff "Ehrenamt" in diesem Zusammenhang ist lustig. Aber ich an deiner Stelle würde die Fortbildung machen wollen und würde *selber* für mich den Termin vereinbaren.

von Pamo am 23.09.2013, 14:41



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